Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de.

    Informationen zur Abholung:
    Der neue Personalausweis oder Pass kann auf Wunsch in einer Abholstation hinterlegt werden, in dem das Dokument rund um die Uhr und kontaktlos abgeholt werden kann. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Auf Wunsch kommt der Ausweis oder Pass auch per Kurier nach Hause. Am Ausgabeschalter der Einwohnermeldestelle im Neuen Rathaus können Dokumente ohne Termin montags und dienstags von 8.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden. Weitere Informationen zur Abholung gibt es hier.

    Der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Nach der letzten Gesetzesänderung kann die Funktion nicht mehr ausgeschaltet werden.

    Zusatzfunktionen:

    • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
      Hinweis: Wer die PIN der eID-Funktion nicht mehr auffinden kann, hat die Möglichkeit vor Ort eine neue Pin setzen zu lassen.
    • elektronische Signatur ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
    • zwei digitale Fingerabdrücke Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
    • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

    Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es unter www.personalausweisportal.de

    Hinweis

    In der Verwaltungsstelle Geismar

    • können keine vorläufigen Personalausweise und vorläufige Reisepässe ausgestellt werden,
    • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
    • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

    In den Verwaltungsstellen Grone und Weende

    • können Anträge für vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).

    Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Statusabfrage hoheitlicher Dokumente

    ID: L100040_479125456

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hiroshimaplatz 1-4

    37083 Göttingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unter können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-4044

    E-Mail: meldeamt@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    Folgende Unterlagen müssen bitte zur Beantragung mitgebracht werden

    • Alter Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis
    • Bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
      • Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden (Hinweis: Aufnahmen vor Ort sind jedoch erst ab einer Körpergröße von 120cm möglich sind.). Die Gebühr für das digitale Lichtbild, das nur elektronisch vorliegt und nicht ausgedruckt wird, beträgt 2 Euro.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
    • Der Antragsteller muss in Göttingen mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein.
    • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    Gültigkeit
    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    Bearbeitungsfristen

    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Die Bundesdruckerei schickt per Post einen Brief mit der PIN/PUK an die Meldeanschrift. Ca. eine Woche nach Erhalt des Briefes ist der Ausweis dann abholbereit.

    Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Göttingen: Personalausweis

    • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
    • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • erster Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 Euro
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): 13,00 Euro
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Perso, Ausweis, Ausweis beantragen, Beantragung, Passbild, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, PA, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de