Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG":
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen
Ausstellung des Parkausweises:
- Die Hansestadt Buxtehude, die Samtgemeinde Harsefeld, die Hansestadt Stade oder, für alle übrigen Gemeinden, der Landkreises Stade, je nach Wohnort des Antragstellenden
Ansprechpartner
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
- Antrag
- gültiger Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales. Jugend und Familie)
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild
- für Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragsstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Voraussetzungen
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Berechtigte Personenkreise:
Parkausweis "Blau"
- schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen (aG)
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Erkrankungen
Parkausweis "Orange"
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronisch entzündliche Darmerkrankung) erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
parken, Schwerbehindertenparkausweis, rosa, Handwerker, Parkerlaubnis, orange, blau, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung