Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG":

    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen

    Ausstellung des Parkausweises:

    • Die Hansestadt Buxtehude, die Samtgemeinde Harsefeld, die Hansestadt Stade oder, für alle übrigen Gemeinden, der Landkreises Stade, je nach Wohnort des Antragstellenden

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Harsefeld - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 25

    21698 Harsefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04164 887-140

    Fax: 04164 887-330

    E-Mail: ordnung@harsefeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    • Antrag
    • gültiger Personalausweis
    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales. Jugend und Familie)
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild
    • für Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragsstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Berechtigte Personenkreise:

    Parkausweis "Blau"

    • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen (aG)
    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Erkrankungen


    Parkausweis "Orange"

    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
      • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronisch entzündliche Darmerkrankung) erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harsefeld: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    parken, Schwerbehindertenparkausweis, rosa, Handwerker, Parkerlaubnis, orange, blau, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de