Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Schaumburg: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Vorläufiger Parkausweis

    Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.

    Hierfür benötigen Sie

    • eine Kopie des ausgefüllten Antrags
    • eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
    • eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.


    Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_529540300

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 4

    31542 Bad Nenndorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05723 704-23

    Fax: 05723 704-66

    E-Mail: buergerbuero@nenndorf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Kundenberatung im Bürgerbüro sowie in den weiteren Servicebereichen erfolgt grundsätzlich über eine vorherige Terminvereinbarung. Termine können online unter www.nenndorf.de/terminvergabe oder telefonisch unter 05723 704 0 vereinbart werden.

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05721 703-1399

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    E-Mail: verkehrsaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    05721 703-1700 (Info Telefon KFZ-Zulassung) 05721 703-1155 (Führerscheinstelle) 05721 703-1113 (Sekretariat Verkehrsaufsicht) 05721 703-1134 (Sekretariat Verkehrsaufsicht)

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Nebenstelle Haste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 42

    31559 Haste

    Ist rollstuhlgerecht

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schaumburg: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    parken, Schwerbehindertenparkausweis, rosa, Handwerker, Parkerlaubnis, orange, blau, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de