Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Schaumburg: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Vorläufiger Parkausweis

    Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.

    Hierfür benötigen Sie

    • eine Kopie des ausgefüllten Antrags
    • eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
    • eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.


    Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.



    Allgemeine Informationen

    Vorläufiger Parkausweis

    Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.

    Hierfür benötigen Sie

    • eine Kopie des ausgefüllten Antrags
    • eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
    • eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.


    Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403300

    Fax: 05751 403340

    E-Mail: buergerbuero@rinteln.de

    Weitere Informationen

    Unser Team im Bürgerbüro ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihr Anliegen servicegerecht zu erledigen. Schnell und zuverlässig werden Ihre Anträge bearbeitet und Ihre Fragen beantwortet. Selbstverständlich ist hier auch ein vertrauliches Gespräch möglich, das Ihnen weiter hilft, wenn es beispielsweise darum geht mit anderen Dienststellen oder Behörden in Kontakt zu treten. Sind für die Bearbeitung andere Fachämter im Hause zuständig, werden Ihnen hier kompetente Gesprächspartner benannt, an die Sie sich dann vertrauensvoll wenden können.

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2010

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    Fax: 05721 703-1399

    E-Mail: verkehrsaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    05721 703-1700 (Info Telefon KFZ-Zulassung) 05721 703-1155 (Führerscheinstelle) 05721 703-1113 (Sekretariat Verkehrsaufsicht) 05721 703-1134 (Sekretariat Verkehrsaufsicht)

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2023

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2023

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkplatz, parken, rosa, Handwerker, Ausnahmegenehmigung, orange

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024