Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    In der Innenstadt von Holzminden sind in verschiedenen Straßen Bewohnerparkplätze ausgewiesen, auf denen nur mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. (Bitte beachten Sie die Hinweise im Anschluss)



    Online-Dienst

    Antrag auf Bewohnerparkausweis

    ID: L100040_508553762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 12

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr Zur Zeit nur mit Termin

    Kontakt

    Fax: 05531 959-303

    Telefon Festnetz: 05531 959-0

    E-Mail: Buergerbuero@holzminden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    sofort

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    30,- EUR / Ausweis - 1 Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    Beim Parken auf Anwohnerparkplätzen ist folgendes zu beachten:

    Die Innenstadt von Holzminden wurde in 4 Quartiere (I, II, III, IV) für das Anwohnerparken eingeteilt.

    Der Anwohnerparkausweis berechtigt dazu, auf den Anwohnerparkplätzen des jeweiligen Quartiers, in dem sich der Wohnsitz befindet, zu parken. In anderen Quartieren darf mit dem Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden. Die genaue Bezeichnung des Quartiers, in dem geparkt werden darf, ergibt sich aus dem Parkausweis. Die Quartierbezeichnung auf den entsprechenden Verkehrszeichen ist un-bedingt zu beachten.

    Jeder Anwohner erhält nur einen Anwohnerparkausweis, der jedoch für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden kann.

    Der Anwohnerparkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder anzubringen, so daß sich die mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen jederzeit vom Vorliegen des gewährten Sonderrechts überzeugen können.

    In den Quartieren II, III und IV kann auf den Anwohnerparkplätzen, wo dies durch entsprechende Verkehrszeichen aufgezeigt wird, montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr, bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. In der übrigen Zeit dürfen dort jedoch nur Anwohner mit Parkausweis parken.

    Der Anwohnerparkausweis berechtigt nicht dazu, werktags innerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten (montags - freitags 9.00 - 17.00 Uhr, samstags 9.00 - 13.00 Uhr, in der Hinteren Straße montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr und sonnabends von 8.00 bis 13.00 Uhr) auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen (mit Parkuhr oder Parkschein) zu parken.

    Änderungen der Antragsvoraussetzungen (Wohnsitz, Kfz-Kennzeichen, etc.) sind der Stadt Holzminden unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Antragsvoraussetzungen ist der Anwohnerparkausweis an die Stadt Holzminden zurückzugeben.

    Bei Missbrauch kann der Parkausweis eingezogen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Holzminden: Bewohnerparkausweis beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohner, parken, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de