Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Für folgende Bereiche können Bewohnerparkausweise erteilt werden:
- Wunstorf - Fußgängerzone/Innenstadt
- Wunstorf - Sophienstraße / Schlobbenriede
- Wunstorf - Stiftsstraße
- Steinhude - Innenbereich der Ortschaft
- Steinhude - Badeinsel
- Steinhude - Moorgartenweg & Steenewark
Die antragstellende Person muss den Hauptwohnsitz in einer der auf der Homepage der Stadt Wunstorf genannten Straßen haben.
Der Parkausweis kann für den jeweiligen Bereich für ein auf die antragstellende Person zugelassenes oder nachweislich von dieser genutztes Kraftfahrzeug ausgestellt werden, sofern kein Stellplatz zur Verfügung steht. Er wird nur für ein Jahr erteilt.
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Bescheid, Bewohnerparkausweis
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Parkausweis für Bewohner beantragen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Stadt Wunstorf
Fachdienst Straßenverkehr
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 09.00 -12.00 Uhr Do. 14.30 -17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-295
Kontaktperson
Herr Ingo Albers
Frau Sarah Orrisch
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
- Schriftlicher oder elektronischer Antrag
- Kopie des Personalausweises oder bei ausländischem Pass/Reisepass zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Sofern die/der Antragsteller/-in nicht Halter/-in des Fahrzeugs ist, wird eine Erklärung zur dauerhaften Nutzung benötigt
- Bei Kennzeichenänderung: alter Parkausweis und Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Erstwohnsitz in einer der folgenden Straßen:
- Wunstorf - Fußgängerzone/Innenstadt
Abteihof, Am Alten Markt, Am Burgmannshof, Lange Straße Hausnummer 1 bis 46 und 48, Mittelstraße, Nordstraße, Nordwall, Rathausgasse, Speckenstraße, Südstraße Hausnummer. 2 bis 22, Südwall, Synagogengasse und Wasserzucht - Wunstorf - Sophienstraße / Schlobbenriede
Sophienstraße, Schlobbenriede - Wunstorf - Stiftsstraße
Stiftsstraße - Steinhude - Innenbereich der Ortschaft
Achternümme, Am Anger, An der Friedenseiche, An der Schanze, Am Graben, vor Bleichenstr.1, Bohlweg Deichstraße, Graf-Wilhelm-Straße, Kamerun, Neuer Winkel, Ottenlock, Schmiedestraße, Spoorweg, Unter den Hestern (inkl. Parkplatz), Vor dem Tore - Steinhude - Badeinsel
Lindenhopsweg - Steinhude - Moorgartenweg & Steenewark
Moorgartenweg, Steenewark
Das Fahrzeug muss auf die/den Bewohner/-in zugelassen sein oder nachweislich dauerhaft von ihr/ihm genutzt werden. Außerdem darf auf dem eigenen Grundstück kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gebührenordnung über die Erhebung von Bewohnerparkausweisgebühren in der Stadt Wunstorf (Bewohnerparkausweisgebührenordnung)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Nachdem der Antrag und die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden, werden die persönlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person geprüft. Wenn diese erfüllt sind, wird der Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
(Verlängerungs-)Anträge sollten 14 Tage vorher gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Laufzeit 6 Monate: 60,00 €
Laufzeit 12 Monate: 120,00 €
Ab 01.07.2025
Laufzeit 6 Monate: 90,00 €
Laufzeit 12 Monate: 180,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
Der Bewohnerparkausweis Fußgängerzone gilt nur auf den folgenden öffentlich bewirtschafteten gebührenpflichtigen Parkplätzen im Bereich der Ortschaft Wunstorf: Nordwall, Am Alten Markt, Südwall und dem gebührenpflichtigen Parkstreifen Am Stadtgraben. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht auf parkscheibenpflichtigen Parkplätzen.
Der Bewohnerparkausweis Sophienstraße /Schlobbenriede gilt nur im Bereich der Schlobbenriede und der Sophienstraße innerhalb der gekennzeichneten Stellflächen und der dortigen bewirtschafteten Parkflächen.
Der Bewohnerparkausweis Stiftsstraße gilt nur im Bereich der Stiftsstraße und auf dem Parkstreifen östlich der Straße Am Stadtgraben.
Zu Bewohnerparkausweis Steinhude - Innenbereich der Ortschaft:
Folgende Straßen sind während der Saison (01.03. - 15.10.) nur mit zeitlichen Einschränkungen zu beparken:
Graf-Wilhelm-Straße, Neuer Winkel nur Montag bis Donnerstag (9 - 16 Uhr) und Freitag (9 - 13 Uhr), d. h. nicht freitags ab 13 Uhr, samstags, sonntags, feiertags
Der Bewohnerparkausweis Badeinsel gilt für die gekennzeichneten Parkplätze südlich der Badeinsel und im Bereich des Lindenhopsweges (Parkstreifen) entgegen der jeweiligen Beschilderung. Auch auf dem Parkplatz Badeinsel darf geparkt werden, ohne dass eine Gebühr entrichtet werden muss.
Der Bewohnerparkausweis Moorgartenweg & Steenewark gilt für die gekennzeichneten Parkplätze in diesen beiden Straßen.
Bitte beachten Sie, dass mit einem Bewohnerparkausweis kein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht.
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen
- Erklärung - HalterErklärung als einzelnes Dokument
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohner, parken, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis
Metainformation
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