Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für folgende Bereiche können Bewohnerparkausweise erteilt werden:

    • Wunstorf - Fußgängerzone/Innenstadt
    • Wunstorf - Sophienstraße / Schlobbenriede
    • Wunstorf - Stiftsstraße
    • Steinhude - Innenbereich der Ortschaft
    • Steinhude - Badeinsel
    • Steinhude - Moorgartenweg & Steenewark

    Die antragstellende Person muss den Hauptwohnsitz in einer der auf der Homepage der Stadt Wunstorf genannten Straßen haben.

    Der Parkausweis kann für den jeweiligen Bereich für ein auf die antragstellende Person zugelassenes oder nachweislich von dieser genutztes Kraftfahrzeug ausgestellt werden, sofern kein Stellplatz zur Verfügung steht. Er wird nur für ein Jahr erteilt.



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    Bescheid, Bewohnerparkausweis



    Online-Dienst

    Parkausweis für Bewohner beantragen

    ID: L100040_435903807

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Stadt Wunstorf
    Fachdienst Straßenverkehr
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 09.00 -12.00 Uhr Do. 14.30 -17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-295

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    • Schriftlicher oder elektronischer Antrag
    • Kopie des Personalausweises oder bei ausländischem Pass/Reisepass zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Sofern die/der Antragsteller/-in nicht Halter/-in des Fahrzeugs ist, wird eine Erklärung zur dauerhaften Nutzung benötigt
    • Bei Kennzeichenänderung: alter Parkausweis und Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Formulare

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Erstwohnsitz in einer der folgenden Straßen:

    1. Wunstorf - Fußgängerzone/Innenstadt
      Abteihof, Am Alten Markt, Am Burgmannshof, Lange Straße Hausnummer 1 bis 46 und 48, Mittelstraße, Nordstraße, Nordwall, Rathausgasse, Speckenstraße, Südstraße Hausnummer. 2 bis 22, Südwall, Synagogengasse und Wasserzucht

    2. Wunstorf - Sophienstraße / Schlobbenriede
      Sophienstraße, Schlobbenriede

    3. Wunstorf - Stiftsstraße
      Stiftsstraße

    4. Steinhude - Innenbereich der Ortschaft
      Achternümme, Am Anger, An der Friedenseiche, An der Schanze, Am Graben, vor Bleichenstr.1, Bohlweg Deichstraße, Graf-Wilhelm-Straße, Kamerun, Neuer Winkel, Ottenlock, Schmiedestraße, Spoorweg, Unter den Hestern (inkl. Parkplatz), Vor dem Tore

    5. Steinhude - Badeinsel
      Lindenhopsweg

    6. Steinhude - Moorgartenweg & Steenewark
      Moorgartenweg, Steenewark

    Das Fahrzeug muss auf die/den Bewohner/-in zugelassen sein oder nachweislich dauerhaft von ihr/ihm genutzt werden. Außerdem darf auf dem eigenen Grundstück kein Stellplatz zur Verfügung stehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Gebührenordnung über die Erhebung von Bewohnerparkausweisgebühren in der Stadt Wunstorf (Bewohnerparkausweisgebührenordnung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Nachdem der Antrag und die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden, werden die persönlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person geprüft. Wenn diese erfüllt sind, wird der Bewohnerparkausweis ausgestellt.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    (Verlängerungs-)Anträge sollten 14 Tage vorher gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Laufzeit 6 Monate: 60,00 €
    Laufzeit 12 Monate: 120,00 €

    Ab 01.07.2025
    Laufzeit 6 Monate: 90,00 €
    Laufzeit 12 Monate: 180,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Der Bewohnerparkausweis Fußgängerzone gilt nur auf den folgenden öffentlich bewirtschafteten gebührenpflichtigen Parkplätzen im Bereich der Ortschaft Wunstorf: Nordwall, Am Alten Markt, Südwall und dem gebührenpflichtigen Parkstreifen Am Stadtgraben. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht auf parkscheibenpflichtigen Parkplätzen.

    Der Bewohnerparkausweis Sophienstraße /Schlobbenriede gilt nur im Bereich der Schlobbenriede und der Sophienstraße innerhalb der gekennzeichneten Stellflächen und der dortigen bewirtschafteten Parkflächen.

    Der Bewohnerparkausweis Stiftsstraße gilt nur im Bereich der Stiftsstraße und auf dem Parkstreifen östlich der Straße Am Stadtgraben.

    Zu Bewohnerparkausweis Steinhude - Innenbereich der Ortschaft:
    Folgende Straßen sind während der Saison (01.03. - 15.10.) nur mit zeitlichen Einschränkungen zu beparken:
    Graf-Wilhelm-Straße, Neuer Winkel nur Montag bis Donnerstag (9 - 16 Uhr) und Freitag (9 - 13 Uhr), d. h. nicht freitags ab 13 Uhr, samstags, sonntags, feiertags

    Der Bewohnerparkausweis Badeinsel gilt für die gekennzeichneten Parkplätze südlich der Badeinsel und im Bereich des Lindenhopsweges (Parkstreifen) entgegen der jeweiligen Beschilderung. Auch auf dem Parkplatz Badeinsel darf geparkt werden, ohne dass eine Gebühr entrichtet werden muss.

    Der Bewohnerparkausweis Moorgartenweg & Steenewark gilt für die gekennzeichneten Parkplätze in diesen beiden Straßen.


    Bitte beachten Sie, dass mit einem Bewohnerparkausweis kein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Bewohnerparkausweis beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohner, parken, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation