Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner

    Allgemeine Informationen

    Im Bereich der Kernstadt besteht für Bewohner bestimmter Straßen, die für ihr Fahrzeug keine Garage, keinen Einstellplatz oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben, die Möglichkeit, einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen. Dieser Parkausweis berechtigt zum kostenfreien Parken in den hierfür ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. Der/Die Antragsteller/in muss in den u. a. Bereichen mit 1. Wohnsitz gemeldet sein.

    Bereich A

    Kurzer Krummer Bruch, Langer Krummer Bruch, Am Posthof, Scheffelstraße, Marktstraße, Güldenstraße, Luisenstraße, Waagestraße, Petersilienstraße, Auenstraße

    Bereich B

    Am Schilde, Obere Mühlenstraße, Brauhausstraße, Rollberg, Untere Neustadt, Querstraße, Jacobitorstraße

    Bereich C

    Marientorstraße, Kornmarkt, Martin-Luther-Platz, Aegidienstraße, Johannistorstraße



    Online-Dienst

    Parkausweis für Bewohner

    ID: L100040_418691184

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    B2 - Ordnung

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner

    Fahrzeugschein

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner

    Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner

    30, 00 €uro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohner, parken, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de