Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner
Im Bereich der Kernstadt besteht für Bewohner bestimmter Straßen, die für ihr Fahrzeug keine Garage, keinen Einstellplatz oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben, die Möglichkeit, einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen. Dieser Parkausweis berechtigt zum kostenfreien Parken in den hierfür ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. Der/Die Antragsteller/in muss in den u. a. Bereichen mit 1. Wohnsitz gemeldet sein.
Bereich A
Kurzer Krummer Bruch, Langer Krummer Bruch, Am Posthof, Scheffelstraße, Marktstraße, Güldenstraße, Luisenstraße, Waagestraße, Petersilienstraße, Auenstraße
Bereich B
Am Schilde, Obere Mühlenstraße, Brauhausstraße, Rollberg, Untere Neustadt, Querstraße, Jacobitorstraße
Bereich C
Marientorstraße, Kornmarkt, Martin-Luther-Platz, Aegidienstraße, Johannistorstraße
Im Bereich der Kernstadt besteht für Bewohner bestimmter Straßen, die für ihr Fahrzeug keine Garage, keinen Einstellplatz oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben, die Möglichkeit, einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen. Dieser Parkausweis berechtigt zum kostenfreien Parken in den hierfür ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. Der/Die Antragsteller/in muss in den u. a. Bereichen mit 1. Wohnsitz gemeldet sein.
Bereich A
Kurzer Krummer Bruch, Langer Krummer Bruch, Am Posthof, Scheffelstraße, Marktstraße, Güldenstraße, Luisenstraße, Waagestraße, Petersilienstraße, Auenstraße
Bereich B
Am Schilde, Obere Mühlenstraße, Brauhausstraße, Rollberg, Untere Neustadt, Querstraße, Jacobitorstraße
Bereich C
Marientorstraße, Kornmarkt, Martin-Luther-Platz, Aegidienstraße, Johannistorstraße
Online-Dienst
Parkausweis für Bewohner
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
B2 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
37520 Osterode am Harz
Kontaktperson
Herr Hoffschlaeger (Fachbereich Bürger - Ordnung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner
Fahrzeugschein
Personalausweis
Fahrzeugschein
Personalausweis
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner
Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterode am Harz: Parkausweis für Bewohner
30, 00 €uro
30, 00 €uro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren