Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung

    Beschreibung

    Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Heere: Spezialisierung

    Wenn sich Ihr Wohnsitz in der Stadt Wolfenbüttel oder einem der zugehörigen Ortsteile befindet, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wolfenbüttel.

    Wenn sich Ihr Wohnsitz in der Stadt Wolfenbüttel oder einem der zugehörigen Ortsteile befindet, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wolfenbüttel.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Baddeckenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Öffnungszeiten

    GESAMTE VERWALTUNG:
    Montag bis Freitag
    08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zus. 14:00 bis 18:00 Uhr
    KFZ-ZULASSUNG:
    Montag und Mittwoch
    08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag nur
    14:00 bis 18:00 Uhr
    VERWALTUNGSSTELLE BURGDORF
    Montag 08:00-12:00 Uhr
    und 15:00-18:00 Uhr
    Ein AUFZUG ist nicht vorhanden.
    ROLLSTUHLGERECHT teilweise

    Kontakt

    E-Mail: info@baddeckenstedt.de

    Telefon Festnetz: 05345 498-0

    Fax: 05345 498-10

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2017 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Abteilung 321 Ordnungswesen und Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 26

    38300 Wolfenbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, letzter Einlass 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, letzter Einlass 17:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84366

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit
      • der Darlegung der wichtigen Gründe
      • einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
      • einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
    • Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
      • Auszug aus dem Familienregister,
      • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
      • Staatsangehörigkeitsausweis,
      • Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
    • beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
    • Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
    • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
      • Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
    • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

    Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

    • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
    • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
    • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
    • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens
    • Änderung des Familiennamens eines Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

    Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.07.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Nachname, Bestimmung gemeinsamer Familienname, Ehename, Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation