Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige
Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen sowie die gartenbauliche Erzeugung.
Der Verpächter muss den Abschluss eines Landpachtvertrages grundsätzlich anzeigen.
Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen sowie die gartenbauliche Erzeugung.
Der Verpächter muss den Abschluss eines Landpachtvertrages grundsätzlich anzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
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Landpachtvertrag
Landpachtvertrag
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Fristen
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Göttingen: Landpachtvertrag: Anzeige
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
1. Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden
2. Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind
Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
1. Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden
2. Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024
Stichwörter
landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, Pachtvertrag, Pächter, Agrarland, Pacht, verpachten, Land, Grundstück, Verpächter, Eigentum, Landpacht, pachten, melden, Verpächterin