Ladenöffnungszeiten
Beschreibung
In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:
- Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
- Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
- Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
- Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
- Hofläden,
- den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten "verkaufsoffenen Sonntag".
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
- auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
- auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
- auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
- auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.
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Gewerbe - Ladenöffnungszeiten
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.
Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
- Ausweisdokument
- Beschreibung der geplanten Veranstaltung & spezieller Grund für die Ladenöffnung an Sonn- oder Feiertagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
§ 5 NLöffVZG
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Tarifnr. 51.2 zu § 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Die Gebühr beträgt mindestens 76 € und maximal 770 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011
Stichwörter
verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt, Ladenöffnungszeiten