Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-274
E-Mail: Standesamt@wunstorf.de
Kontaktperson
Frau Rodloff
Frau Westenhöfer
Frau Schirrmacher
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Passersatzpapier
Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Passersatzpapier
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft gelten keine Fristen. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft gelten keine Fristen. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €.
Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.
Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €.
Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung