Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Allgemeine Informationen

    Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden.

    Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben.

    Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft



    Allgemeine Informationen

    Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden.

    Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben.

    Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Stadt Wunstorf
    Standesamt
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Stadt Wunstorf
    Standesamt
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-274

    E-Mail: Standesamt@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Durchwahl -275 für Buchstaben L-Z

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Passersatzpapier

    Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Passersatzpapier

    Formulare

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

    Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

    Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

    Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft gelten keine Fristen. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft gelten keine Fristen. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €.

    Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.

    Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €.

    Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Kirchenaustritt

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)