Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    32.131 - Jagd und Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südertor 6

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-1608

    E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Paxmann
      Zuständig für
      • Sonstiges: Stadt Helmstedt (einschließlich Büddenstedt), Samtgemeinde Heeseberg , Samtgemeinde Nord-Elm und Stadt Schöningen

      Telefon Festnetz: +49 5351 121-1120

      E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    • Frau Fricke
      Zuständig für
      • Sonstiges: Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre, Stadt Königslutter und Samtgemeinde Velpke

      Telefon Festnetz: +49 5351 121-1282

      E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (siehe „Anträge/Formulare“)
    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) (eine Abschrift der Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
    • Nachweis über die Entrichtung der Gebühr (z. B. Überweisungsbeleg)

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (siehe "Anträge/Formulare")
    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) (eine Abschrift der Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
    • Nachweis über die Entrichtung der Gebühr (z. B. Überweisungsbeleg)

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung

    Es fallen Gebühren an.

    Jahresjagdscheine:

    • für ein Jahr: 90,00 Euro
    • für drei Jahre: 220,00 Euro

    Jugendjagdschein: 35,00 Euro

    Jagdscheine für Forstbeamte:

    • für ein Jahr: 20,00 Euro
    • für drei Jahre: 52,50 Euro

    Tagesjagdschein: 30,00 Euro

    Ersatzjagdschein: 25,00 Euro

    Die jeweilige Gebühr ist vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck „Jagdschein“ an.

    Bankverbindungen:

    Postbank Hannover

    IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04

    BIC: PBNKDEFF

    Nord/LB Landessparkasse Helmstedt

    IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20

    BIC: NOLADE2HXXX

    Es fallen Gebühren an.

    Jahresjagdscheine:

    • für ein Jahr: 90,00 Euro
    • für drei Jahre: 220,00 Euro

    Jugendjagdschein: 35,00 Euro

    Jagdscheine für Forstbeamte:

    • für ein Jahr: 20,00 Euro
    • für drei Jahre: 52,50 Euro

    Tagesjagdschein: 30,00 Euro

    Ersatzjagdschein: 25,00 Euro

    Die jeweilige Gebühr ist vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck "Jagdschein" an.

    Bankverbindungen:

    Postbank Hannover

    IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04

    BIC: PBNKDEFF

    Nord/LB Landessparkasse Helmstedt

    IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20

    BIC: NOLADE2HXXX

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)