Jagdschein: Ausstellung
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Ansprechpartner
32.131 - Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Paxmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Helmstedt (einschließlich Büddenstedt), Samtgemeinde Heeseberg , Samtgemeinde Nord-Elm und Stadt Schöningen
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1120
E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de
Frau Fricke
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre, Stadt Königslutter und Samtgemeinde Velpke
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1282
E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (siehe „Anträge/Formulare“)
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) (eine Abschrift der Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
- Nachweis über die Entrichtung der Gebühr (z. B. Überweisungsbeleg)
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (siehe "Anträge/Formulare")
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) (eine Abschrift der Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
- Nachweis über die Entrichtung der Gebühr (z. B. Überweisungsbeleg)
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung
Es fallen Gebühren an.
Jahresjagdscheine:
- für ein Jahr: 90,00 Euro
- für drei Jahre: 220,00 Euro
Jugendjagdschein: 35,00 Euro
Jagdscheine für Forstbeamte:
- für ein Jahr: 20,00 Euro
- für drei Jahre: 52,50 Euro
Tagesjagdschein: 30,00 Euro
Ersatzjagdschein: 25,00 Euro
Die jeweilige Gebühr ist vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck „Jagdschein“ an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Es fallen Gebühren an.
Jahresjagdscheine:
- für ein Jahr: 90,00 Euro
- für drei Jahre: 220,00 Euro
Jugendjagdschein: 35,00 Euro
Jagdscheine für Forstbeamte:
- für ein Jahr: 20,00 Euro
- für drei Jahre: 52,50 Euro
Tagesjagdschein: 30,00 Euro
Ersatzjagdschein: 25,00 Euro
Die jeweilige Gebühr ist vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck "Jagdschein" an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Jagdschein: Ausstellung und Verlängerung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung