Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenhaus - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldhausener Straße 26

    49828 Neuenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05941 911-260

    Telefon Festnetz: 05941 911-0

    E-Mail: rathaus@neuenhaus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenhaus: Hundesteuer

    Folgende Unterlagen sind direkt bei der Hundeanmeldung vorzulegen:

    - Nachweis elektronische Chipnummer (Transponder)- Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden- Sachkundenachweis ab Juli 2013.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenhaus: Hundesteuer

    Stadt Neuenhaus:
    für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
    für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
    Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
    für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
    für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de