Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Hundesteuersatzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.

    Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.

    Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.



    Allgemeine Informationen

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Hundesteuersatzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.

    Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.

    Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.



    Online-Dienste

    Abmeldung eines Hundes

    ID: L100040_453829967

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2022 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Anmeldung eines Hundes

    ID: L100040_453829972

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2022 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    16 - Team Abgaben, Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastr. 38

    30952 Ronnenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4600-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung

    Das zur An- oder Abmeldung benötigte Formular kann alternativ hier auf dieser Seite heruntergeladen werden.

    Halterinnen und Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind (z. B. Tasso, etc.), müssen ihren Hund dennoch im zentralen Register unter www.hunderegister-nds.de oder unter der Rufnummer 0441 390 104 00 registrieren lassen. 

    Außerdem ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung mittels eines elektronischen Transponders (Chip) für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, notwendig. 

    Zusätzlich müssen Personen, die einen Hund halten, die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde besitzen. Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor der Aufnahme und die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen ist. Für Prüfungen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Hundeschulen.

    Das zur An- oder Abmeldung benötigte Formular kann alternativ hier auf dieser Seite heruntergeladen werden.

    Halterinnen und Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind (z. B. Tasso, etc.), müssen ihren Hund dennoch im zentralen Register unter www.hunderegister-nds.de oder unter der Rufnummer 0441 390 104 00 registrieren lassen.

    Außerdem ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung mittels eines elektronischen Transponders (Chip) für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, notwendig.

    Zusätzlich müssen Personen, die einen Hund halten, die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde besitzen. Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor der Aufnahme und die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen ist. Für Prüfungen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Hundeschulen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung

    Die Steuersätze ergeben sich aus § 3 der Hundesteuersatzung und betragen jährlich:

    a) für den ersten Hund: 120,00 €

    b) für den zweiten Hund: 180,00 €

    c) für jeden weiteren: 240,00 €

    d) für jeden gefährlichen Hund: 600,00 €

    Ermäßigungstatbestände für das Halten von u.a. Wach- oder Blindenhunden entnehmen sie bitte direkt der Hundesteuersatzung.

    Die Steuersätze ergeben sich aus § 3 der Hundesteuersatzung und betragen jährlich:

    a) für den ersten Hund: 120,00 €

    b) für den zweiten Hund: 180,00 €

    c) für jeden weiteren: 240,00 €

    d) für jeden gefährlichen Hund: 600,00 €

    Ermäßigungstatbestände für das Halten von u.a. Wach- oder Blindenhunden entnehmen sie bitte direkt der Hundesteuersatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)