Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Hundesteuersatzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.
Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.
Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Hundesteuersatzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.
Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.
Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.
Online-Dienste
Abmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Anmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
16 - Team Abgaben, Kasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 4600-0
Kontaktperson
Janina Saathoff
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung
Das zur An- oder Abmeldung benötigte Formular kann alternativ hier auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Halterinnen und Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind (z. B. Tasso, etc.), müssen ihren Hund dennoch im zentralen Register unter www.hunderegister-nds.de oder unter der Rufnummer 0441 390 104 00 registrieren lassen.
Außerdem ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung mittels eines elektronischen Transponders (Chip) für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, notwendig.
Zusätzlich müssen Personen, die einen Hund halten, die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde besitzen. Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor der Aufnahme und die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen ist. Für Prüfungen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Hundeschulen.
Das zur An- oder Abmeldung benötigte Formular kann alternativ hier auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Halterinnen und Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind (z. B. Tasso, etc.), müssen ihren Hund dennoch im zentralen Register unter www.hunderegister-nds.de oder unter der Rufnummer 0441 390 104 00 registrieren lassen.
Außerdem ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung mittels eines elektronischen Transponders (Chip) für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, notwendig.
Zusätzlich müssen Personen, die einen Hund halten, die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde besitzen. Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor der Aufnahme und die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen ist. Für Prüfungen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Hundeschulen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung
Die Steuersätze ergeben sich aus § 3 der Hundesteuersatzung und betragen jährlich:
a) für den ersten Hund: 120,00 €
b) für den zweiten Hund: 180,00 €
c) für jeden weiteren: 240,00 €
d) für jeden gefährlichen Hund: 600,00 €
Ermäßigungstatbestände für das Halten von u.a. Wach- oder Blindenhunden entnehmen sie bitte direkt der Hundesteuersatzung.
Die Steuersätze ergeben sich aus § 3 der Hundesteuersatzung und betragen jährlich:
a) für den ersten Hund: 120,00 €
b) für den zweiten Hund: 180,00 €
c) für jeden weiteren: 240,00 €
d) für jeden gefährlichen Hund: 600,00 €
Ermäßigungstatbestände für das Halten von u.a. Wach- oder Blindenhunden entnehmen sie bitte direkt der Hundesteuersatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Ronnenberg: Hundesteuer / Hundeanmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier