Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Ilsede: Hundesteuer
Jede/r Hundehalter/in ist verpflichtet, ihren oder seinen Hund bei der Gemeinde Ilsede anzumelden.
Jede/r Hundehalter/in ist verpflichtet, ihren oder seinen Hund bei der Gemeinde Ilsede anzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Ilsede: Hundesteuer
Gemeinde Ilsede
Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen
Frau Schürz
Eichstraße 3
31241 Ilsede
Telefon: 05172 411-139
E-Mail: steuern@ilsede.de
Gemeinde Ilsede
Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen
Frau Schürz
Eichstraße 3
31241 Ilsede
Telefon: 05172 411-139
E-Mail: steuern@ilsede.de
Ansprechpartner
Für Ilsede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ilsede: Hundesteuer
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische und praktische Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Nachweis über ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer bzw. Chipkennzeichnung des Hundes gemäß § 4 NHundG (zu finden im Heimtierausweis/ Impfpass des Hundes)
- Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden für jeden Hund gemäß § 5 NHundG
Außerdem sind der Name und die Anschrift der vorherigen Hundehalterin oder des vorherigen Hundehalters, das Alter und die Rasse des Hundes zwingend anzugeben.
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische und praktische Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Nachweis über ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer bzw. Chipkennzeichnung des Hundes gemäß § 4 NHundG (zu finden im Heimtierausweis/ Impfpass des Hundes)
- Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden für jeden Hund gemäß § 5 NHundG
Außerdem sind der Name und die Anschrift der vorherigen Hundehalterin oder des vorherigen Hundehalters, das Alter und die Rasse des Hundes zwingend anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Ilsede: Hundesteuer
Anmeldung
Die oder der Hundehalter/in ist verpflichtet, einen Hund binnen 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) oder dem Zuzug in die Gemeinde Ilsede schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ilsede, Fachbereich Finanzen, anzumelden.
Wenn der Hund durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muss die Anmeldung innerhalb von einer Woche erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Wird ein Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen, so muss die Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Tag erfolgen, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist.
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Diese behält ihre Gültigkeit bis sie durch eine neue Marke ersetzt wird. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks der Halterin/des Halters muss die Hundesteuermarke sichtbar am Hund getragen werden.
Abmeldung
Der bzw. die Hunde sind innerhalb von 14 Tagen abzumelden, wenn
- der Hund verstorben ist (falls vorhanden bitte eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung einreichen)
- die Hundehalterin oder der Hundehalter mit ihren oder seinen Hunden an einen Ort außerhalb der Gemeinde Ilsede verzieht
- der Hund weitergegeben wurde.
Bei Weitergabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters sowie das Datum der Weitergabe anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund verstorben, veräußert, abgeschafft oder abhanden gekommen ist.
Weiterhin muss die oder der Hundehalter/in eine Ummeldung
- bei Namensänderung der Hundehalterin oder des Hundehalters
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Gemeindegebietes
vornehmen.
Anmeldung
Die oder der Hundehalter/in ist verpflichtet, einen Hund binnen 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) oder dem Zuzug in die Gemeinde Ilsede schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ilsede, Fachbereich Finanzen, anzumelden.
Wenn der Hund durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muss die Anmeldung innerhalb von einer Woche erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Wird ein Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen, so muss die Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Tag erfolgen, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist.
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Diese behält ihre Gültigkeit bis sie durch eine neue Marke ersetzt wird. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks der Halterin/des Halters muss die Hundesteuermarke sichtbar am Hund getragen werden.
Abmeldung
Der bzw. die Hunde sind innerhalb von 14 Tagen abzumelden, wenn
- der Hund verstorben ist (falls vorhanden bitte eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung einreichen)
- die Hundehalterin oder der Hundehalter mit ihren oder seinen Hunden an einen Ort außerhalb der Gemeinde Ilsede verzieht
- der Hund weitergegeben wurde.
Bei Weitergabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters sowie das Datum der Weitergabe anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund verstorben, veräußert, abgeschafft oder abhanden gekommen ist.
Weiterhin muss die oder der Hundehalter/in eine Ummeldung
- bei Namensänderung der Hundehalterin oder des Hundehalters
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Gemeindegebietes
vornehmen.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Ilsede: Hundesteuer
Neben der steuerlichen Anmeldung des Hundes ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Ilsede durchgeführt wird (§ 6 NHundG). Der Nachweis über die erfolgte Registrierung ist der Gemeinde Ilsede vorzulegen.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Welche Steuersätze werden erhoben?
Die Hundesteuersätze sind wie folgt festgelegt:
- für den 1. Hund: 84,00 €/Jahr
- für den 2. Hund: 120,00 €/Jahr
- für jeden weiteren Hund: 144,00 €/Jahr
- für gefährliche Hunde: 600,00 €/Jahr.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund aufgenommen wird. Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (zum 15.02, 15.05, 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen. Werden festgesetzte Steuern nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Kann ich meinen Hund von der Steuer befreien lassen?
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ilsede sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der unter dem Punkt „Rechtsgrundlage“ eingefügten, aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ilsede gültig ab dem 01.01.2022.
Neben der steuerlichen Anmeldung des Hundes ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Ilsede durchgeführt wird (§ 6 NHundG). Der Nachweis über die erfolgte Registrierung ist der Gemeinde Ilsede vorzulegen.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Welche Steuersätze werden erhoben?
Die Hundesteuersätze sind wie folgt festgelegt:
- für den 1. Hund: 84,00 €/Jahr
- für den 2. Hund: 120,00 €/Jahr
- für jeden weiteren Hund: 144,00 €/Jahr
- für gefährliche Hunde: 600,00 €/Jahr.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund aufgenommen wird. Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (zum 15.02, 15.05, 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen. Werden festgesetzte Steuern nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Kann ich meinen Hund von der Steuer befreien lassen?
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ilsede sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der unter dem Punkt "Rechtsgrundlage" eingefügten, aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ilsede gültig ab dem 01.01.2022.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier