Parteieigenschaft Feststellung

    Gründung einer politischen Partei Anzeige

    Beschreibung

    Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.

    erforderliche Unterlagen

    • Gründungsprotokoll
    • Satzung
    • Programm
    • Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.

    Fristen

    Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Landeswahlleiterin am 21.11.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gründung einer politischen Partei Anzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)