Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort betreffenden Behörde anzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt (Gewerbe-Ummeldung) oder der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbe-Abmeldung). Durch die Anzeigepflicht wird ein Antrag bzw. die Erlaubnis, soweit eine besondere gewerbliche Genehmigungspflicht besteht, nicht ersetzt (z. B. Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolleneintragung, Maklererlaubnis etc.)



    Allgemeine Informationen

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort betreffenden Behörde anzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt (Gewerbe-Ummeldung) oder der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbe-Abmeldung). Durch die Anzeigepflicht wird ein Antrag bzw. die Erlaubnis, soweit eine besondere gewerbliche Genehmigungspflicht besteht, nicht ersetzt (z. B. Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolleneintragung, Maklererlaubnis etc.)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2011 (von: Landkreis Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Osterode am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisensteinstraße 1

    37520 Osterode am Harz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: montags bis freitags: 08:00 - 12:00 montags und dienstags: 14:30 - 16:00 donnerstags: 14:30 - 17:00 Bürgerbüro: montags und dienstags: 08:00 - 16:30 Uhr mittwochs und freitags: 08:00 - 12:30 Uhr donnerstags: 08:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5522 318

    Fax: +49 5522 318-201

    E-Mail: rathaus@osterode.de

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2012 (von: Stadt Osterode am Harz Webservice)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Osterode am Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung

    • Personalausweis
    • ggf. bereits vorhandene gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Maklererlaubnis)
    • ggf. Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterbrief)
    • Personalausweis
    • ggf. bereits vorhandene gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Maklererlaubnis)
    • ggf. Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterbrief)

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung

    §§ 1 und 14 der Gewerbeordnung (GewO)

    §§ 1 und 14 der Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Fristen

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

    Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung

    Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanzeige (An-, Ab- oder Ummeldung) 23,00 €uro.

    Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanzeige (An-, Ab- oder Ummeldung) 23,00 €uro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)