Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort betreffenden Behörde anzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt (Gewerbe-Ummeldung) oder der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbe-Abmeldung). Durch die Anzeigepflicht wird ein Antrag bzw. die Erlaubnis, soweit eine besondere gewerbliche Genehmigungspflicht besteht, nicht ersetzt (z. B. Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolleneintragung, Maklererlaubnis etc.)
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort betreffenden Behörde anzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt (Gewerbe-Ummeldung) oder der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbe-Abmeldung). Durch die Anzeigepflicht wird ein Antrag bzw. die Erlaubnis, soweit eine besondere gewerbliche Genehmigungspflicht besteht, nicht ersetzt (z. B. Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolleneintragung, Maklererlaubnis etc.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Stadt Osterode am Harz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: montags bis freitags: 08:00 - 12:00 montags und dienstags: 14:30 - 16:00 donnerstags: 14:30 - 17:00 Bürgerbüro: montags und dienstags: 08:00 - 16:30 Uhr mittwochs und freitags: 08:00 - 12:30 Uhr donnerstags: 08:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
- Personalausweis
- ggf. bereits vorhandene gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Maklererlaubnis)
- ggf. Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterbrief)
- Personalausweis
- ggf. bereits vorhandene gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Maklererlaubnis)
- ggf. Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterbrief)
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
§§ 1 und 14 der Gewerbeordnung (GewO)
§§ 1 und 14 der Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanzeige (An-, Ab- oder Ummeldung) 23,00 €uro.
Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanzeige (An-, Ab- oder Ummeldung) 23,00 €uro.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterode am Harz: Gewerbe Ummeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden