Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Hinweise für Göttingen: Gewässeraufsicht
Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen Gebote und Verbote des Wasserrechtes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Landkreis Göttingen - Amt für Ordnung und Verkehr, zuständig.
Wenn ein Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) verunreinigt oder in seinen Eigenschaften nachteilig verändert worden ist, liegt eine strafbare Handlung vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Polizeidienststellen zuständig.
Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen Gebote und Verbote des Wasserrechtes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Landkreis Göttingen - Amt für Ordnung und Verkehr, zuständig.
Wenn ein Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) verunreinigt oder in seinen Eigenschaften nachteilig verändert worden ist, liegt eine strafbare Handlung vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Polizeidienststellen zuständig.
Online-Dienst
Gewässeraufsicht
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Hinweise für Radolfshausen: Gewässeraufsicht
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radolfshausen: Gewässeraufsicht
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.02.2013