Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Göttingen: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Hinweis:

    Für die Abholung der Fundsachen wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen.

    Für die Abgabe von Fundsachen ist keine Online-Terminanfrage notwendig. Fundsachen können während der Öffnungszeiten des Fundbüros abgegeben werden.

    Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

    Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren.

    Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.

    Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Fundsachen

    Fundsachen sind solche körperlichen Gegenstände, die der Besitzer / die Besitzerin verloren hat. Nicht verloren sind Sachen, deren Besitz freiwillig aufgegeben wurde. Diese gelten als "herrenlos". Als nicht verloren gelten auch Sachen, bei denen der Ort des Verlustes bekannt ist und die deshalb wieder erlangt werden können; gestohlene, versteckte oder verlegte Sachen zählen ebenfalls nicht dazu.

    In regelmäßigen Abständen werden Fundsachen durch das Fundbüro der Stadt Göttingen versteigert, die nicht vom Eigentümer / von der Eigentümerin abgeholt und bei denen kein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Termine für Versteigerungen allgemeiner Fundsachen und für Fahrradversteigerungen erfragen Sie bitte bei den oben genannten Ansprechpartnern.

    Besonderheiten:

    Pflichten des Finders: Er muss den Fund unverzüglich dem Verlierer oder der Ordnungsbehörde anzeigen. Er muss die gefundene Sache verwahren oder sie der Ordnungsbehörde abliefern, falls diese es verlangt. Der Finder muss die Anzeige über den Fund dann an die Ordnungsbehörde richten, wenn er den Empfangsberechtigten nicht kennt. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Sache nicht mehr als 10 Euro wert ist.

    Sonderregelung bei Behörden- und Verkehrsfunden:
    Die Anzeigenpflicht an die Ordnungsbehörde entfällt, wenn eine Sache in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt gefunden wird. Statt dessen ist der Finder verpflichtet, die Sache unverzüglich an die Behörde oder Verkehrsanstalt oder einen ihrer Angestellten abzuliefern.

    Ansprüche des Finders:
    1. den Ersatz von Aufwendungen
    2. den Finderlohn
    3. den Eigentumserwerb nach 6 Monaten.

    Fundsachen können online unter Fundbürodeutschland - Das Fundbüro im Internet eingesehen werden.

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung. 

    Fundsachen online finden

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung.

    Fundbürodeutschland - Das Fundbüro im Internet

    Fundsachenannahme

    Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen

    Besonderheiten:

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
    Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 EUR ist, bedarf es keiner Fundanzeige.

    Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen.
    Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet 2 x jährlich statt.

    Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer - selbst das Eigentum an der Sache erwerben.
    Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500,00 EUR 5%, über 500,00 EUR 5% + 3% vom Mehrwert.)Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

    Hier können Sie Fundsachen einsehen.

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung. 

    Notwendige Unterlagen
    Bei Eigentumsvorbehalt oder Finderlohn ggf. Personalausweis oder Pass zwecks Aufnahme der Anschrift des Finders.



    Allgemeine Informationen

    Hinweis:

    Für die Abholung der Fundsachen wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen.

    Für die Abgabe von Fundsachen ist keine Online-Terminanfrage notwendig. Fundsachen können während der Öffnungszeiten des Fundbüros abgegeben werden.

    Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

    Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren.

    Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.

    Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Fundsachen

    Fundsachen sind solche körperlichen Gegenstände, die der Besitzer / die Besitzerin verloren hat. Nicht verloren sind Sachen, deren Besitz freiwillig aufgegeben wurde. Diese gelten als "herrenlos". Als nicht verloren gelten auch Sachen, bei denen der Ort des Verlustes bekannt ist und die deshalb wieder erlangt werden können; gestohlene, versteckte oder verlegte Sachen zählen ebenfalls nicht dazu.

    In regelmäßigen Abständen werden Fundsachen durch das Fundbüro der Stadt Göttingen versteigert, die nicht vom Eigentümer / von der Eigentümerin abgeholt und bei denen kein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Termine für Versteigerungen allgemeiner Fundsachen und für Fahrradversteigerungen erfragen Sie bitte bei den oben genannten Ansprechpartnern.

    Besonderheiten:

    Pflichten des Finders: Er muss den Fund unverzüglich dem Verlierer oder der Ordnungsbehörde anzeigen. Er muss die gefundene Sache verwahren oder sie der Ordnungsbehörde abliefern, falls diese es verlangt. Der Finder muss die Anzeige über den Fund dann an die Ordnungsbehörde richten, wenn er den Empfangsberechtigten nicht kennt. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Sache nicht mehr als 10 Euro wert ist.

    Sonderregelung bei Behörden- und Verkehrsfunden:
    Die Anzeigenpflicht an die Ordnungsbehörde entfällt, wenn eine Sache in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt gefunden wird. Statt dessen ist der Finder verpflichtet, die Sache unverzüglich an die Behörde oder Verkehrsanstalt oder einen ihrer Angestellten abzuliefern.

    Ansprüche des Finders:
    1. den Ersatz von Aufwendungen
    2. den Finderlohn
    3. den Eigentumserwerb nach 6 Monaten.

    Fundsachen können online unter Fundbürodeutschland - Das Fundbüro im Internet eingesehen werden.

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung.

    Fundsachen online finden

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung.

    Fundbürodeutschland - Das Fundbüro im Internet

    Fundsachenannahme

    Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen

    Besonderheiten:

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
    Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 EUR ist, bedarf es keiner Fundanzeige.

    Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen.
    Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet 2 x jährlich statt.

    Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer - selbst das Eigentum an der Sache erwerben.
    Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500,00 EUR 5%, über 500,00 EUR 5% + 3% vom Mehrwert.)Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

    Hier können Sie Fundsachen einsehen.

    Hinweis: In der Online-Datenbank werden nicht alle Fundsachen erfasst. Diese sind insbesondere Schlüssel, Mützen, Schals, Rucksäcke, Sportbeutel, Jacken oder Brillen. Für Fragen steht das Fundbüro zur Verfügung.

    Notwendige Unterlagen
    Bei Eigentumsvorbehalt oder Finderlohn ggf. Personalausweis oder Pass zwecks Aufnahme der Anschrift des Finders.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 2

    37085 Göttingen

    Öffnungszeiten

    {Mo:} 08.00 - 15.00 {Di:} 08.00 - 15.00 {Mi:} 08.00 - 12.00 {Do:} 08.00 - 17.00 {Fr:} 08.00 - 12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-3146

    E-Mail: FD32.4@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2022 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)