Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Online-Dienst
Führungszeugnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Burgwedel: Einfaches Führungszeugnis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Kommune Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Burgwedel: Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Für erweiterte Führungszeugnisse zusätzlich die Bestätgung des Arbeitgebers, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Hinweise für Burgwedel: Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
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Online-Verfahren
Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis direkt bei der registerführenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, zu beantragen.
Sie benötigen dazu den neuen Personalausweis (nPA) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eingeschalteter eID-Funktion ein Kartenlesegerät oder Smartphone, eine sechstellige PIN und die Ausweis-App 2.
Über den unten stehenden Link werden Sie auf die Seite des Online-Verfahrens geleitet.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
criminal record certificate, Vorstrafen, Strafregisterauszug, Bundeszentralregisterauszug, Führungszeugnis Erteilung einfach, polizeiliches Führungszeugnis, registrierte Straftaten, erweitertes Führungszeugnis