Freiwilliges Soziales Jahr
Beschreibung
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.
Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.
Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.
In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.
Hinweise für Osterholz: Freiwilliges Soziales Jahr
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.
Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.
Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.
In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.
Hinweise:
- Der Landkreis Osterholz selbst bietet aktuell leider kein FSJ in der Kreisverwaltung an.
- Freie FSJ-Stellen müssen dem Landkreis Osterholz auch nicht gemeldet werden, so dass keine Übersicht über offene Stellen vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Träger (siehe auch "An wen muss ich mich wenden?").
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.
Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.
Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.
In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.
Hinweise:
- Der Landkreis Osterholz selbst bietet aktuell leider kein FSJ in der Kreisverwaltung an.
- Freie FSJ-Stellen müssen dem Landkreis Osterholz auch nicht gemeldet werden, so dass keine Übersicht über offene Stellen vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Träger (siehe auch "An wen muss ich mich wenden?").
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Träger des FSJ sind die Wohlfahrtsverbände, die Religionsgemeinschaften und die Kirchen. Neben diesen gesetzlich anerkannten Träger sind auch landesseitig anerkannte Träger tätig. Diese Träger finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Ansprechpartner
Sachgebiet Organisationsentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Blumentritt
Telefon Festnetz: 04791 930-1232
E-Mail: torben.blumentritt@landkreis-osterholz.de
Fax: 04791 930-111232
Gemeinde Grasberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerinfo: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Fachbereiche: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt): Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für eine Bewerbung benötigt werden, sollte rechtzeitig bei den Trägern oder Einsatzstellen erfragt werden.
Formulare
Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und / oder in allen Bundesländern einheitlich. Es wird deshalb empfohlen, sich so früh wie möglich direkt an die Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August / September.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie auf den folgenden Internetseiten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013