Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholung - Förderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich als Familie Ihren wohlverdienten Urlaub finanziell einfach nicht leisten können, hilft Ihnen das Land weiter. Niedersachsen fördert Erholungsurlaube von:

    • Familien mit mindestens zwei Kindern
    • Familien mit einem behinderten Kind
    • Einelternfamilien mit mindestens einem Kind

    Die Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig.

    Der Zuschuss beträgt je Übernachtung bis zu 10,00 Euro für jede Lebenspartnerin und jeden Lebenspartner und 15,00 Euro für jedes Kind.

    Über die allgemeinen Fördersätze hinaus werden für behinderte Familienangehörige bis zu 10,00 Euro und für Alleinerziehende bis zu 5,00 Euro gewährt.

    In begründeten Fällen ist auch die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Träger der Familienerholungsurlaube zu wenden.

    Ansprechpartner

    LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Grupenstraße 4

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 852090

    Fax: 0511 2834774

    E-Mail: info@lag-fw-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2021 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 15.06.2021 (von: Mura, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Förderungsfähig sind:
      • Erholungsaufenthalte mit mindestens 7 bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen,
      • Angebote von Einrichtung der zuständigen Stelle in Niedersachsen, in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, in vom Träger verantwortlich ausgesuchten familiengerechten Einrichtungen sowie auf geeigneten Bauernhöfen und Campingplätzen

    Rechtsgrundlage(n)

    Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 19.05.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)