Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Online-Dienst
Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 325 Verkehr und Kfz-Zulassung (Zulassungsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag8:00 Uhr-16:00 UhrDienstag8:00 Uhr-16:00 UhrMittwoch8:00 Uhr-12:00 UhrDonnerstag8:00 Uhr-18:00 UhrFreitag8:00 Uhr-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
32.08 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621744
E-Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.de
E-Mail: fahrerkarten@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen