Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-3700

    Fax: 0441 235-3080

    E-Mail: fahrerlaubnisse@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Führerscheinstelle »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Eignungsnachweise
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
    • Name der ausbildenden Fahrschule
      Sollte die ausbildende Fahrschule eine Ferienfahrschule sein oder haben Sie Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in einem anderen Ort und somit eine auswärtige Fahrschule, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 73 (2) FeV.

    Zusätzliche Unterlagen,

    für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T

    • Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre) von einer amtlich anerkannten Sehteststelle gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer „Schulung in erster Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten á 45 min.)

    für die Klassen C1, C1E, C, CE

    • eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis einer Augenärztin/eines Augenarztes oder einer Ärztin/eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“.
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) von einer Ärztin/einem Arzt der Wahl oder einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“.
    • Nachweis über die Teilnahme an einer „Schulung in erster Hilfe“
    • Hinweis für gewerbliche Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr

    für die Klassen D1, D1E, D, DE

    • sämtliche Unterlagen wie bei den Klassen C1, C1E, C, CE
    • Leistungspsychologische Gutachten (nicht älter als ein Jahr - Anlage 5 FeV) von einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ oder von Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, die die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.
    • Führungszeugnis » (Behördenführungszeugnis Belegart 0)
    • Hinweis für gewerbliche Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
    • Name der ausbildenden Fahrschule
      Sollte die ausbildende Fahrschule eine Ferienfahrschule sein oder haben Sie Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in einem anderen Ort und somit eine auswärtige Fahrschule, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 73 (2) FeV.

    Zusätzliche Unterlagen,

    für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T

    • Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre) von einer amtlich anerkannten Sehteststelle gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer "Schulung in erster Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten á 45 min.)

    für die Klassen C1, C1E, C, CE

    • eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis einer Augenärztin/eines Augenarztes oder einer Ärztin/eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin".
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) von einer Ärztin/einem Arzt der Wahl oder einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin".
    • Nachweis über die Teilnahme an einer "Schulung in erster Hilfe"
    • Hinweis für gewerbliche Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr

    für die Klassen D1, D1E, D, DE

    • sämtliche Unterlagen wie bei den Klassen C1, C1E, C, CE
    • Leistungspsychologische Gutachten (nicht älter als ein Jahr - Anlage 5 FeV) von einer Ärztin/einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" oder von Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, die die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.
    • Führungszeugnis » (Behördenführungszeugnis Belegart 0)
    • Hinweis für gewerbliche Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Voraussetzungen

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

    Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Mindestalter

    Der Antag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:

    Mindestalter

    Fahrerlaubnisklasse

    16 Jahre

    AM, A1, L und T

    18 Jahre

    A2, B, BE, C1 und C1E

    21 Jahre

    C, CE, D1 und D1E

    24 Jahre

    A, D und DE

    Mindestalter

    Der Antag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:

    Mindestalter

    Fahrerlaubnisklasse

    16 Jahre

    AM, A1, L und T

    18 Jahre

    A2, B, BE, C1 und C1E

    21 Jahre

    C, CE, D1 und D1E

    24 Jahre

    A, D und DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    §§10, 16, 17, 18 , 21 und 22 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    §§10, 16, 17, 18 , 21 und 22 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

    Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg ist.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
    In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule sämtliche Formalitäten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Prüfungen und Aushändigung des Führerscheins 

    Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (dauert etwa vier Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung teilt die Fahrschule mit.

    Der Führerschein wird nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt, wenn das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht ist. Ist das Mindestalter noch nicht erreicht, wird gegen Vorlage der Prüfbescheinigung nach Erreichen des Mindestalters der Führerschein in der Führerscheinstelle ausgehändigt.

    Bei der Abholung des Führerscheins in der Führerscheinstelle bitte den Personalausweis bereithalten. Liegt eine vorläufige Fahrerlaubnis vor, so ist diese bei Abholung des Führerscheins, abzugeben.

    Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person

    Wurden mehrere Klassen beantragt, kann gegen Vorlage der Prüfbescheinigung eine vorläufige Fahrberechtigung für die bestandene Klasse für drei Monate gegen eine Gebühr von 8,70 Euro ausgestellt werden.

    Die theoretische Prüfung ist innerhalb eines Jahres nach Anmeldung zur Prüfung abzulegen. Die praktische Prüfung ist nach bestandener Theorie innerhalb von zwölf Monaten abzulegen.

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg ist.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
    In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule sämtliche Formalitäten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Prüfungen und Aushändigung des Führerscheins

    Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (dauert etwa vier Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung teilt die Fahrschule mit.

    Der Führerschein wird nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt, wenn das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht ist. Ist das Mindestalter noch nicht erreicht, wird gegen Vorlage der Prüfbescheinigung nach Erreichen des Mindestalters der Führerschein in der Führerscheinstelle ausgehändigt.

    Bei der Abholung des Führerscheins in der Führerscheinstelle bitte den Personalausweis bereithalten. Liegt eine vorläufige Fahrerlaubnis vor, so ist diese bei Abholung des Führerscheins, abzugeben.

    Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person

    Wurden mehrere Klassen beantragt, kann gegen Vorlage der Prüfbescheinigung eine vorläufige Fahrberechtigung für die bestandene Klasse für drei Monate gegen eine Gebühr von 8,70 Euro ausgestellt werden.

    Die theoretische Prüfung ist innerhalb eines Jahres nach Anmeldung zur Prüfung abzulegen. Die praktische Prüfung ist nach bestandener Theorie innerhalb von zwölf Monaten abzulegen.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Gültigkeit

    Führerscheine sind 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

    Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.

    Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht mehr verbunden.

    Hinweis

    Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE bestehen bei der Gültigkeit und bei den ärztlichen Untersuchungen abweichende Regelungen.

    Gültigkeit

    Führerscheine sind 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

    Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.

    Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht mehr verbunden.

    Hinweis

    Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE bestehen bei der Gültigkeit und bei den ärztlichen Untersuchungen abweichende Regelungen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen.

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erstmalige Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

    • Antragsgebühr von 44,70 Euro

    Zusätzlich fallen weitere Gebühren an:

    • 13 Euro für ein Führungszeugnis (nur für die D-Klassen notwendig)

    Hinweis

    Das Führungszeugnis kann bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    • Antragsgebühr von 44,70 Euro

    Zusätzlich fallen weitere Gebühren an:

    • 13 Euro für ein Führungszeugnis (nur für die D-Klassen notwendig)

    Hinweis

    Das Führungszeugnis kann bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)