Fahrerlaubnis: Erteilung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Informationen zur Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis finden Sie hier.
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Informationen zur Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle (ROW)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04261 983-2425
Fax: 04261 983-2496
Führerscheinstelle (BRV)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger