Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Nienburg (Weser): Einschulungsuntersuchung
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
für die Buchung eines Termins zur Schuleingangsuntersuchung klicken Sie bitte auf die Postleitzahl Ihres Wohnortes.
Bitte buchen Sie Ihren Termin erst dann, wenn Sie per Schreiben darum gebeten wurden.
27318 - 27333
31547
31582
31592 - 31606
31608 - 31613
31618 - 31621
31622 - 31627
31628 - 31629
31632
31633
31634 - 31638
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
für die Buchung eines Termins zur Schuleingangsuntersuchung klicken Sie bitte auf die Postleitzahl Ihres Wohnortes.
Bitte buchen Sie Ihren Termin erst dann, wenn Sie per Schreiben darum gebeten wurden.
27318 - 27333
31547
31582
31592 - 31606
31608 - 31613
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ansprechpartner
411 FD Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 967-930
E-Mail: kinder-jugend@kreis-ni.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung