Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Schuleingangsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen können.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie geben nur eine Empfehlung.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt durch. Sie erhalten dazu eine Einladung per Post.



    Allgemeine Informationen

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen können.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie geben nur eine Empfehlung.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt durch. Sie erhalten dazu eine Einladung per Post.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.5 Team Kinder- und Jugendgesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 6

    31785 Hameln

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00–16:00 Dienstag 08:00–16:00 Mittwoch 08:00–16:00 Donnerstag 08:00–16:00 Freitag 08:00–13:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 903-5311

    E-Mail: Kindergesundheit@hameln-pyrmont.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Schuleingangsuntersuchung

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Schuleingangsuntersuchung

    § 5 Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)

    § 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSCHG)

    § 5 Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)

    § 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSCHG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Schuleingangsuntersuchung

    Es sind keine Fristen zu beachten. Können die Termine nicht eingehalten werden, ist eine frühzeitige Mitteilung zu machen.

    Es sind keine Fristen zu beachten. Können die Termine nicht eingehalten werden, ist eine frühzeitige Mitteilung zu machen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)