Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Delmenhorst: Einbürgerung - Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/Einbürgerungen
Beschreibung
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes:
Der Bundestag verabschiedete am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Gesetz ist nun am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an einbuergerungen@delmenhorst.de). Telefonisch erreichen Sie uns am Montag von 14 bis 15 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 11 bis 12 Uhr unter (04221) 99-2340. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an einbuergerungen@delmenhorst.de.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04221 992340
E-Mail: einbuergerungen@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Drieschner
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sh - Z
Herr Demir
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: H - Se
Frau Birk
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - G
Frau Allen
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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