Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Delmenhorst: Einbürgerung - Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/Einbürgerungen

    Beschreibung

    Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes:

    Der Bundestag verabschiedete am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Gesetz ist nun am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an einbuergerungen@delmenhorst.de). Telefonisch erreichen Sie uns am Montag von 14 bis 15 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 11 bis 12 Uhr unter (04221) 99-2340. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an einbuergerungen@delmenhorst.de.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992340

    E-Mail: einbuergerungen@delmenhorst.de

    Kontaktperson

    • Frau Drieschner
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Sh - Z
    • Herr Demir
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: H - Se
    • Frau Birk
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - G
    • Frau Allen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    deutscher Staatsbürger, Deutscher, Deutscher werden, Sprachtest, Staatsangehörigkeit, Deutschland, Staatsbürgerschaft, Leben in Deutschland, Integration, Wie werde ich Deutscher, integrieren, deutscher Bürger, Deutsche, Arbeiten, Einbürgerungstest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English