Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch kein deutscher Staatsangehöriger oder keine deutsche Staatsangehörige ist, kann sich auf Antrag einbürgern lassen.
Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt werden. Das spart Zeit, unnötige Rückfragen und Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland
Zuständig ist der Landkreis Northeim
Ansprechpartner
FB 23 - Migration und Integration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie da: Montag, Dienstag und Freitag: 09:30 -12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr. Sie erreichen die Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 05551/708 - und folgenden Durchwahlen: -472, -471, -209, -455, -453, -458, - 473
Kontakt
Fax: 05551 708-432
Telefon Festnetz: 05551 708-0
Kontaktperson
Herr Sascha Jakobi
Frau Klenke
Frau Stenz
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland
Die Bundesinnenministerium hat alle wichtigen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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