Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    Allgemeine Informationen

    Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Bitte sprechen Sie hierfür mit uns einen Termin ab.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    Die Zuständigkeit für die Anmeldung Ihrer Eheschließung liegt beim Standesamt am Wohnort eines Eheschließenden. Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. 

    Ansprechpartner

    Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterstraße 2

    31785 Hameln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 2020

    E-Mail: standesamt@hameln.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    Waren Sie schon einmal verheiratet?

    Nein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister   
     
    Ja Eheurkunde mit Auflösung der Ehe UND beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister ODER ausländische Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung  

    Wurde die Vorehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst?

    Ja Urteil mit Rechtskraftvermerk  

    Wurden Sie adoptiert?

    Ja Geburt im Inland: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch ODER Geburt im Ausland: aus der vorzulegenden Urkunde müssen die Annehmenden und die leiblichen Eltern erkennbar sein.

    Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten?

    Ja nichts zu beachten, soweit Sie Spätaussiedler sind, ist die Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und der Nachweis über eine evtl. Namenserklärung vorzulegen.  
     
     Nein Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.)

    Sind Sie in Hameln mit Hauptwohnsitz gemeldet?

    Ja keine erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt besorgen

    Haben Sie einen Hauptwohnsitz außerhalb?

    Ja Erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ist vorzulegen (erhältlich im Meldeamt des Wohnsitzes)

    Haben Sie gemeinsame Kinder?

    Ja Geburtsurkunde  

    Haben Sie Kinder, die den Ehenamen ebenfalls annehmen?

    Ja Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung – soweit abgegeben oder Negativbescheinigung vom Jugendamt (hierzu bitte beim Standesamt nachfragen!)  
    Urkunden, Abschriften o. ä. welche vom Standesamt Hameln auszustellen sind, brauchen Sie NICHT vorab beantragen!!!

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    Beide Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen beim Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.

    Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

    Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

    Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    • Gebühr: 50,00 EUR
    • Zusätzliche Kosten entstehen bei ausländischer Beteiligung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hameln: Eheschließung anmelden

    Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Ist es eigentlich Pflicht Treuzeugen zu haben?

    Nein, das ist allein Ihre Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung für deutsche Paare besteht nicht.

    Können wir unseren Ehenamen nachträglich ändern?

    Nein, wenn der Ehename einmal festgelegt wurde, kann er nicht mehr nachträglich geändert werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema telefonisch oder während der Eheanmeldung

    Können wir in Hameln auch außerhalb des Hochzeitshauses heiraten?

    Gerne kann man in Hameln auch an anderen Orten heiraten: es gibt Schiffstrauungen, auch im Kaminzimmer des Museums kann geheiratet werden.

    • Schiffstrauungen sind an Bord der „Pluto“ und auf den Schiffen der Flotte Weser wie z.: „Die Hameln“, „Karlshafen“ und „Holzminden“ möglich. Zugang zum Trauraum der Schiffe ist nicht barrierefrei. Ansprechpartnerin Frau Rehmert, Tel. Nr. 05151/93-9992, http://www.flotte-weser.de Information für die „Pluto“ erhalten Sie unter https://www.marinekameradschaft-hameln.de
    • Sie können sich auch im Kaminzimmer des Museums ausschließlich an jedem ersten Freitag des Monats, zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr trauen lassen (März bis November 2022). Hier sind Sitzplätze für bis zu 20 Gäste (inklusive Trauzeugen) vorhanden.
      Der Zugang ist nicht barrierefrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)