Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
© Stadt Wunstorf
Das Standesamt Wunstorf bietet für Brautpaare drei reizvolle Eheschließungsorte an.
Sie können den Bund fürs Leben im historischen Standesamtsgebäude mit idyllischem Innenhof, auf dem nahe gelegenen Steinhuder Meer auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" oder auf der Inselfestung Wilhelmstein schließen.
In dem Fischerort Steinhude wartet die "MS Willkommen" auf Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft, um mit Ihnen in den Hafen der Ehe einzulaufen. Während einer Ausflugsfahrt werden Sie von einer/einem der freundlichen Wunstorfer Standesbeamtinnen oder Standesbeamten getraut.
© Stadt Wunstorf
Noch spektakulärer gestaltet sich eine Eheschließung auf der Inselfestung Wilhelmstein. Auch hier geht es für Sie mit dem Schiff ab Steinhude zur mitten im Steinhuder Meer gelegenen Insel, auf der sich die Festung befindet. Der ehemalige Wohnraum der Offiziere ist als Trauzimmer eingerichtet worden. Seit Jahren ist er ein beliebter Ort für diejenigen geworden, die zwar das Meer lieben, aber beim Jawort lieber festen Boden unter den Füßen haben möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit bei schönem Wetter Ihre Trauung unter freiem Himmel stattfinden zu lassen.
© Stadt Wunstorf
Um die Termine müssen Sie sich allerdings rechtzeitig bemühen. Bitte wenden Sie sich für die Terminreservierung an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten, lediglich die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Eheurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, Bescheinigung über die Namensführung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
© Stadt Wunstorf
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-274
E-Mail: Standesamt@wunstorf.de
Kontaktperson
Frau Rodloff
Frau Westenhöfer
Frau Schirrmacher
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Die Unterlagen die vorzulegen sind erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Sämtliche erforderliche Unterlagen/Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen.
Sollten die erforderlichen Unterlagen/Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.
Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt des Wohnsitzes anmelden.
Weitere Informationen zur Durchführung der Eheschließung und den benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie direkt beim Standesamt Wunstorf.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin erfolgen.
Eine Reservierung des Trautermines kann jedoch auch früher erfolgen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Terminreservierung direkt an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Trautermine:
Trauzimmer
ganzjährig
montags bis freitags
sowie jeden 2. Samstag im Monat
© Stadt Wunstorf
Inselfestung Wilhelmstein
April bis Oktober
jeden 3. Samstag im Monat
10:30 Uhr, 11:30 Uhr oder 12:30 Uhr
alternativ: montags bis mittwochs um 14:00 Uhr
© Stadt Wunstorf
Fahrtgastschiff "MS Willkommen"
April bis Oktober
jeden 4. Samstag im Monat
10:00 Uhr, 11:30 Uhr und 13:00 Uhr
alternativ: montags bis mittwochs um 14:00 Uhr
© Stadt Wunstorf
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
Hinweise für Wunstorf: Eheschließung
Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 50,00 €.
Hinzu kommen die Gebühren für die Anzahl an gewünschten Eheurkunden (15,00 € für die Erste und für jede weitere Urkunde, die mit dem Erstexemplar angefordert wird, 7,50 €) und gegebenenfalls für die Prüfung ausländischem Rechts, ein Stammbuch und Ähnlichem.
Für eine Eheschließung am Samstag werden zusätzlich 100,00 € erhoben. Diese entfällt, bei einer Eheschließung auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" oder der Inselfestung Wilhelmstein.
Für eine Eheschließung auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" beträgt die Gebühr 510,00 € zusätzlich und auf Inselfestung Wilhelmstein 999,00 € zusätzlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024
Stichwörter
Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten