Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Allgemeine Informationen

    © Stadt Wunstorf

    Das Standesamt Wunstorf bietet für Brautpaare drei reizvolle Eheschließungsorte an.

    Sie können den Bund fürs Leben im historischen Standesamtsgebäude mit idyllischem Innenhof, auf dem nahe gelegenen Steinhuder Meer auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" oder auf der Inselfestung Wilhelmstein schließen.

    In dem Fischerort Steinhude wartet die "MS Willkommen" auf Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft, um mit Ihnen in den Hafen der Ehe einzulaufen. Während einer Ausflugsfahrt werden Sie von einer/einem der freundlichen Wunstorfer Standesbeamtinnen oder Standesbeamten getraut.

    © Stadt Wunstorf

    Noch spektakulärer gestaltet sich eine Eheschließung auf der Inselfestung Wilhelmstein. Auch hier geht es für Sie mit dem Schiff ab Steinhude zur mitten im Steinhuder Meer gelegenen Insel, auf der sich die Festung befindet. Der ehemalige Wohnraum der Offiziere ist als Trauzimmer eingerichtet worden. Seit Jahren ist er ein beliebter Ort für diejenigen geworden, die zwar das Meer lieben, aber beim Jawort lieber festen Boden unter den Füßen haben möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit bei schönem Wetter Ihre Trauung unter freiem Himmel stattfinden zu lassen.

    © Stadt Wunstorf

    Um die Termine müssen Sie sich allerdings rechtzeitig bemühen. Bitte wenden Sie sich für die Terminreservierung an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.

    Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten, lediglich die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Eheurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, Bescheinigung über die Namensführung



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Stadt Wunstorf
    Standesamt
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    © Stadt Wunstorf

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-274

    E-Mail: Standesamt@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Durchwahl -275 für Buchstaben L-Z

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Die Unterlagen die vorzulegen sind erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.

    Sämtliche erforderliche Unterlagen/Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen.

    Sollten die erforderlichen Unterlagen/Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt des Wohnsitzes anmelden.

    Weitere Informationen zur Durchführung der Eheschließung und den benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie direkt beim Standesamt Wunstorf.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin erfolgen.

    Eine Reservierung des Trautermines kann jedoch auch früher erfolgen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Terminreservierung direkt an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf. 

    Trautermine:


    Trauzimmer

    ganzjährig

    montags bis freitags

    sowie jeden 2. Samstag im Monat                           

       © Stadt Wunstorf


    Inselfestung Wilhelmstein

    April bis Oktober

    jeden 3. Samstag im Monat

    10:30 Uhr, 11:30 Uhr oder 12:30 Uhr

    alternativ: montags bis mittwochs um 14:00 Uhr 

        © Stadt Wunstorf


    Fahrtgastschiff "MS Willkommen"  

    April bis Oktober

     jeden 4. Samstag im Monat

    10:00 Uhr, 11:30 Uhr und 13:00 Uhr

    alternativ: montags bis mittwochs um 14:00 Uhr

        © Stadt Wunstorf

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.

    Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

    Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

    Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

    Hinweise für Wunstorf: Eheschließung

    Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 50,00 €. 

    Hinzu kommen die Gebühren für die Anzahl an gewünschten Eheurkunden (15,00 € für die Erste und für jede weitere Urkunde, die mit dem Erstexemplar angefordert wird, 7,50 €) und gegebenenfalls für die Prüfung ausländischem Rechts, ein Stammbuch und Ähnlichem.

    Für eine Eheschließung am Samstag werden zusätzlich 100,00 € erhoben. Diese entfällt, bei einer Eheschließung auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" oder der Inselfestung Wilhelmstein.

    Für eine Eheschließung auf dem Fahrtgastschiff "MS Willkommen" beträgt die Gebühr 510,00 € zusätzlich und auf Inselfestung Wilhelmstein 999,00 € zusätzlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)