Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baudenkmalpflege/Denkmalschutz

    Allgemeine Informationen

    Baudenkmale sind von Menschen geschaffene bauliche Anlagen und Gebäude, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die rechtliche Grundlage ist das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.

    Alle Maßnahmen an Baudenkmalen (auch Abbrüche, Instandsetzungen usw.) sind genehmigungspflichtig und müssen formal beim Landkreis beantragt werden. Ebenso muss die Ausstellung einer Bescheinigung (Vorlage beim Finanzamt) zur erhöhten, steuerlichen Absetzbarkeit sowie Bezuschussungen formal beantragt werden.

    Die untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis) ist zuständig für die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen, die Bescheinigung von Kosten für die erhöhte, steuerliche Absetzbarkeit und die Weiterleitung von Zuschussanträgen bei allen Maßnahmen an Baudenkmalen. Eigentümer, Architekten und Handwerker werden auf Wunsch ausführlich informiert und beraten.

    Vor Erteilung einer Genehmigung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Zuschüsse können nur für noch nicht begonnene Maßnahmen beantragt werden und es darf vor einer Entscheidung über den Zuschuss durch den Zuschussgeber nicht angefangen werden, unabhängig davon, ob die bau- oder denkmalrechtliche Genehmigung bereits vorliegt. Die Aufwendungen für die erhöhte, steuerliche Absetzbarkeit können nur für Maßnahmen bescheinigt werden, die genehmigt und mängelfrei ausgeführt sind.

    Auskünfte über Fördermöglichkeiten durch EU-Mittel im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten Entwicklung (ZILE) erhalten Sie über das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.

    Für weitere Informationen und Antragsvordrucke nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner auf oder vereinbaren Sie einen Termin.



    Allgemeine Informationen

    Baudenkmale sind von Menschen geschaffene bauliche Anlagen und Gebäude, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die rechtliche Grundlage ist das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.

    Alle Maßnahmen an Baudenkmalen (auch Abbrüche, Instandsetzungen usw.) sind genehmigungspflichtig und müssen formal beim Landkreis beantragt werden. Ebenso muss die Ausstellung einer Bescheinigung (Vorlage beim Finanzamt) zur erhöhten, steuerlichen Absetzbarkeit sowie Bezuschussungen formal beantragt werden.

    Die untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis) ist zuständig für die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen, die Bescheinigung von Kosten für die erhöhte, steuerliche Absetzbarkeit und die Weiterleitung von Zuschussanträgen bei allen Maßnahmen an Baudenkmalen. Eigentümer, Architekten und Handwerker werden auf Wunsch ausführlich informiert und beraten.

    Vor Erteilung einer Genehmigung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Zuschüsse können nur für noch nicht begonnene Maßnahmen beantragt werden und es darf vor einer Entscheidung über den Zuschuss durch den Zuschussgeber nicht angefangen werden, unabhängig davon, ob die bau- oder denkmalrechtliche Genehmigung bereits vorliegt. Die Aufwendungen für die erhöhte, steuerliche Absetzbarkeit können nur für Maßnahmen bescheinigt werden, die genehmigt und mängelfrei ausgeführt sind.

    Auskünfte über Fördermöglichkeiten durch EU-Mittel im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten Entwicklung (ZILE) erhalten Sie über das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.

    Für weitere Informationen und Antragsvordrucke nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner auf oder vereinbaren Sie einen Termin.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Bauamt - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2706

    Fax: 04261 983-2729

    E-Mail: bauamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baudenkmalpflege/Denkmalschutz

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steimker Berg, Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuwendung, Denkmal schützen, Denkmalschutz, Baudenkmal, Erhaltung, Denkmal, Kulturdenkmal, Zuschuss, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)