Bibliothek
Beschreibung
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.
Ansprechpartner
Stadt Buchholz in der Nordheide
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.
Kosten
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Bibliothek
Für nähere Informationen sehen Sie bitte den unten angeführten Link an.
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Ausleihe, Bücherei, Fahrbibliothek, Bildung, Bücher