Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle
Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann notwendig werden, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht selbst regeln kann. Das zuständige Betreuungsgericht prüft auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen, ob ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter zu bestellen ist. Auch Dritte können beim Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren anregen.
Das Betreuungsrecht soll in erster Linie Schutz und Fürsorge gewährleisten und zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung der Betroffenen erhalten. Das Betreuungsgericht legt daher Aufgabenkreise, in denen eine gesetzliche Vertretung durch einen Betreuenden notwendig ist, im Einzelnen fest. Die Wünsche und Vorstellungen betroffener Menschen sollen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.
Gegen den freien Willen Betroffener darf eine rechtliche Betreuung nicht eingerichtet werden.
Aufgaben der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Sie ist am Betreuungsverfahren zu beteiligen, unterstützt das Betreuungsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts und schlägt einen geeigneten Betreuenden vor. Sie ist außerdem zuständig für die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen wie Vorführungen und Unterbringungen. Eigene Beschwerderechte hat sie gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts.
Darüber hinaus informiert die Betreuungsstelle über Möglichkeiten der Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie nimmt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache und gegen eine Gebühr i.H.v. jeweils 10 € auch Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten vor.
Ferner vermittelt die Betreuungsstelle bei Bedarf andere, einer Betreuung vorgehende Hilfen. Sie berät und unterstützt Betroffene und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie übernimmt in besonderen Fällen auch selbst rechtliche Betreuungen.
Nicht zuletzt leistet die Betreuungsstelle Querschnittsarbeit durch Aufklärung, Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen.
Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann notwendig werden, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht selbst regeln kann. Das zuständige Betreuungsgericht prüft auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen, ob ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter zu bestellen ist. Auch Dritte können beim Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren anregen.
Das Betreuungsrecht soll in erster Linie Schutz und Fürsorge gewährleisten und zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung der Betroffenen erhalten. Das Betreuungsgericht legt daher Aufgabenkreise, in denen eine gesetzliche Vertretung durch einen Betreuenden notwendig ist, im Einzelnen fest. Die Wünsche und Vorstellungen betroffener Menschen sollen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.
Gegen den freien Willen Betroffener darf eine rechtliche Betreuung nicht eingerichtet werden.
Aufgaben der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Sie ist am Betreuungsverfahren zu beteiligen, unterstützt das Betreuungsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts und schlägt einen geeigneten Betreuenden vor. Sie ist außerdem zuständig für die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen wie Vorführungen und Unterbringungen. Eigene Beschwerderechte hat sie gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts.
Darüber hinaus informiert die Betreuungsstelle über Möglichkeiten der Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie nimmt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache und gegen eine Gebühr i.H.v. jeweils 10 € auch Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten vor.
Ferner vermittelt die Betreuungsstelle bei Bedarf andere, einer Betreuung vorgehende Hilfen. Sie berät und unterstützt Betroffene und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie übernimmt in besonderen Fällen auch selbst rechtliche Betreuungen.
Nicht zuletzt leistet die Betreuungsstelle Querschnittsarbeit durch Aufklärung, Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle
Entsprechende Formulare und allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Jusitziministeriums und auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Für weitergehende Fragen steht neben der Betreuungsstelle auch der AWO Betreuungsverein e.V. zur Verfügung.
Rechtsberatung im Einzelfall erteilen Rechtsanwälte und Notare.
Entsprechende Formulare und allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Jusitziministeriums und auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Für weitergehende Fragen steht neben der Betreuungsstelle auch der AWO Betreuungsverein e.V. zur Verfügung.
Rechtsberatung im Einzelfall erteilen Rechtsanwälte und Notare.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Das Gesundheitsamt bleibt am 10. Dezember 2024 geschlossen. Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Schäfer
Zuständig für
- Sonstiges: Auch Ansprechpartner für Vorsorgevollmachten
Telefon Festnetz: 04261 983-3274
E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de
Gesundheitsamt - Betreuungsstelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kira Wahlers
Gesundheitsamt - Betreuungsstelle Bremervörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Das Gebäude darf nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Ute Cordes
Zuständig für
- Sonstiges: Ansprechpartnerin für Vorsorgevollmachten
E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04761 983-5224
Frau Theresa Schäfer
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
In gesunden Tagen kann der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorgebeugt oder deren Ausgestaltung maßgeblich mitbestimmt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauenspersonen bevollmächtigt, umfassend oder in Teilbereichen stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln.
In einer Betreuungsverfügung können Wünsche zur Auswahl des Betreuendes oder zur Wahrnehmung der Betreuung festgehalten werden.
Für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit kann mit einer Patientenverfügung festgelegt werden, ob und wie Ärzte in bestimmten Situationen behandeln sollen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
In gesunden Tagen kann der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorgebeugt oder deren Ausgestaltung maßgeblich mitbestimmt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauenspersonen bevollmächtigt, umfassend oder in Teilbereichen stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln.
In einer Betreuungsverfügung können Wünsche zur Auswahl des Betreuendes oder zur Wahrnehmung der Betreuung festgehalten werden.
Für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit kann mit einer Patientenverfügung festgelegt werden, ob und wie Ärzte in bestimmten Situationen behandeln sollen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle
- Flyer Betreuungsstelle
- Vorsorgevollmacht
- Broschüre Betreuungsrecht
- Informationsblatt zur Vorsorgevollmacht
- Betreuungsanregung
- Betreuungsantrag
- Broschüre Patientenverfügung
- Arbeitshilfen
- BMJV - Betreuungsrecht
- Niedersächsisches Landesjustizportal
- AWO Kreisverband Rotenburg - BetreuungsvereinDirektseite AWO ROW Betreuungsverein
- Flyer Betreuungsstelle
- Betreuungsanregung
- Vorsorgevollmacht
- Informationsblatt zur Vorsorgevollmacht
- Broschüre Patientenverfügung
- Broschüre Betreuungsrecht
- Niedersächsisches Landesjustizportal
- AWO Kreisverband Rotenburg - BetreuungsvereinDirektseite AWO ROW Betreuungsverein
- BMJV - Betreuungsrecht
- Betreuungsantrag
- Arbeitshilfen
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht