Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Göttingen: Beistandschaft
Beistandschaft
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.
Vor Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Beratung zwingend erforderlich.
Beurkundungen
Es werden kostenfreie Beurkundungen unter anderen bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.
Beistandschaft
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.
Vor Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Beratung zwingend erforderlich.
Beurkundungen
Es werden kostenfreie Beurkundungen unter anderen bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.
Online-Dienst
Beistandschaft
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Göttingen: Beistandschaft
Geburtsurkunde, gegebenenfalls Gerichtsbeschluss
Geburtsurkunde, gegebenenfalls Gerichtsbeschluss
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007