Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Schaumburg: Baumfällgenehmigung
Innerhalb der Ortslagen der Gemeinde Wölpinghausen gilt die Satzung über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes der Gemeinde Wölpinghausen.
Ausserhalb der Ortslagen gilt die Baum- und Heckenschutzverordnung des Landkreises Schaumburg.
Die übrigen Mitgliedsgemeinden der Satmgemeinde Sachsenhagen haben für die Ortslagen keine eigenen Baumschutzssatzungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Sachsenhagen: Baumfällgenehmigung
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Schaumburg, Naturschutzamt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Sachsenhagen: Baumfällgenehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Sachsenhagen (Kreis Schaumburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Hinweise für Sachsenhagen: Baumfällgenehmigung
Baumschutzverordnung des Landkreises Schaumburg bzw. Bundesnaturschutzgesetz.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Sachsenhagen: Baumfällgenehmigung
- Landkreis Schaumburg - GehölzbeseitigungInformationen des Landkreises Schaumburg als zuständige Behörde zur Gehölzbeseitigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung