Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.2 Team Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 Dienstag 07:30–13:30 Mittwoch 07:30–12:00, 13:30–15:00 Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30 Freitag 07:30–12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 903-2219
E-Mail: zulassung@hameln-pyrmont.de
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Kennzeichenschilder
- Fahrzeugschein (ZB Teil I)
- Kennzeichenschilder
- Fahrzeugschein (ZB Teil I)
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Die Bearbeitung dauert vor Ort ungefähr 5 Minuten.
Die Bearbeitung dauert vor Ort ungefähr 5 Minuten.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Für die Außerbetriebsetzung werden 16,80 Euro an Gebühren fällig. Wenn die Kennzeichen reserviert werden, sind insgesamt 19,40 Euro an Gebühren zu zahlen.
Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.
Für die Außerbetriebsetzung werden 16,80 Euro an Gebühren fällig. Wenn die Kennzeichen reserviert werden, sind insgesamt 19,40 Euro an Gebühren zu zahlen.
Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung