Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    iKFZ-Online-Dienste

    ID: L100040_534037806

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    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Onlineterminvereinbarung Zulassungsstelle

    ID: L100040_448322403

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    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

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    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.2 Team Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Fluthamelstraße 15

    31789 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 Dienstag 07:30–13:30 Mittwoch 07:30–12:00, 13:30–15:00 Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30 Freitag 07:30–12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 903-2219

    E-Mail: zulassung@hameln-pyrmont.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    - Kennzeichenschilder

    - Fahrzeugschein (ZB Teil I)

    - Kennzeichenschilder

    - Fahrzeugschein (ZB Teil I)

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Die Bearbeitung dauert vor Ort ungefähr 5 Minuten.

    Die Bearbeitung dauert vor Ort ungefähr 5 Minuten.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Für die Außerbetriebsetzung werden 16,80 Euro an Gebühren fällig. Wenn die Kennzeichen reserviert werden, sind insgesamt 19,40 Euro an Gebühren zu zahlen.

    Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.

    Für die Außerbetriebsetzung werden 16,80 Euro an Gebühren fällig. Wenn die Kennzeichen reserviert werden, sind insgesamt 19,40 Euro an Gebühren zu zahlen.

    Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)