Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Eine Außerbetriebsetzung, ugs. abmelden, von zugelassenen Fahrzeugen (KFZ) kommt aus verschiedenen Gründen in Frage. Anhänger gehören auch zu Fahrzeugen, auch wenn sie selbst nicht fahren können.
Eine Außerbetriebsetzung ist möglicherweise sinnvoll, wenn Sie Ihr KFZ verkaufen wollen oder es für eine längere Zeit nicht nutzen werden.
Im Falle eines Verkaufes kann es für den Halter oder die Halterin sicherer sein, das KFZ im abgemeldeten Status zu verkaufen, da nach der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin keine Lasten hinsichtlich der Steuer oder der Versicherung auf dem Halter oder der Halterin lasten.
Eine Außerbetriebsetzung, ugs. abmelden, von zugelassenen Fahrzeugen (KFZ) kommt aus verschiedenen Gründen in Frage. Anhänger gehören auch zu Fahrzeugen, auch wenn sie selbst nicht fahren können.
Eine Außerbetriebsetzung ist möglicherweise sinnvoll, wenn Sie Ihr KFZ verkaufen wollen oder es für eine längere Zeit nicht nutzen werden.
Im Falle eines Verkaufes kann es für den Halter oder die Halterin sicherer sein, das KFZ im abgemeldeten Status zu verkaufen, da nach der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin keine Lasten hinsichtlich der Steuer oder der Versicherung auf dem Halter oder der Halterin lasten.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kfz Zulassung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Grundsätzlich liegen Anliegen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugverordnung (FZV) im Zuständigkeit der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Für die Region Hannover gilt, dass Außerbetriebsetzungen (auch Zulassungen) in allen mit Zulassungsangelegenheiten betrauten Kommunen durchgeführt werden können.
Darüber hinaus ist es möglich ein KFZ in jeder Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands außer Betrieb setzen zu lassen, unabhängig des eigenen Zulassungsbezirkes.
Grundsätzlich liegen Anliegen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugverordnung (FZV) im Zuständigkeit der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Für die Region Hannover gilt, dass Außerbetriebsetzungen (auch Zulassungen) in allen mit Zulassungsangelegenheiten betrauten Kommunen durchgeführt werden können.
Darüber hinaus ist es möglich ein KFZ in jeder Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands außer Betrieb setzen zu lassen, unabhängig des eigenen Zulassungsbezirkes.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Ein Fahrzeug kann in jeder Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands außer Betrieb gesetzt werden.
Ein Fahrzeug kann in jeder Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands außer Betrieb gesetzt werden.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05103 700740
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Telefon Festnetz: 05103 700742
E-Mail: buergerbuero@wennigsen.de
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Kfz-Zulassungsstelle Wedemark
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Telefon Festnetz: 05130 581300
E-Mail: buergerbuero@wedemark.de
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Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf
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Kfz-Zulassungsstelle Uetze
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Kfz-Zulassungsstelle Springe
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Telefon Festnetz: 05041 73115
E-Mail: buergerservice@springe.de
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Kfz-Zulassungsstelle Sehnde
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Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf
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Kfz-Zulassungsstelle Seelze
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E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
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Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
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Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
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Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Fax: 0511 73079269
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Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
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Telefon Festnetz: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
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Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
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32.13 - Team Bürgerbüro
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Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche) Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche) Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Bitte bringen Sie zur Außerbetriebsetzung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein,
- die Kennzeichen, im Falle eines Anhängers oder Motorrades: das Kennzeichen,
- ggf. ein Anhängerverzeichnis (kann bei mehreren Anhängern bei der zuständigen Stelle beantragt werden)
- ggf. Verschrottungsnachweis, falls Sie das Fahrzeug an einen Verwerter abgeben wollen
Bitte bringen Sie zur Außerbetriebsetzung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein,
- die Kennzeichen, im Falle eines Anhängers oder Motorrades: das Kennzeichen,
- ggf. ein Anhängerverzeichnis (kann bei mehreren Anhängern bei der zuständigen Stelle beantragt werden)
- ggf. Verschrottungsnachweis, falls Sie das Fahrzeug an einen Verwerter abgeben wollen
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- § 13 Abs. 2 FZV (Anhängerverzeichnis)
- § 13 Abs. 2 FZV (Anhängerverzeichnis)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Der Halter oder die Halterin beantragen die Außerbetriebsetzung des KFZ bei einer Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands.
Sollte ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.
Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Der Halter oder die Halterin beantragen die Außerbetriebsetzung des KFZ bei einer Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands.
Sollte ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.
Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Für den Fall, dass Sie ein zugelassenes Fahrzeug gekauft und übernommen haben, ist das Fahrzeug unverzüglich abzumelden oder auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin anzumelden.
- Unverzüglich, falls Sie von der zuständigen Stelle dazu aufgefordert wurden.
- Andernfalls zu dem Zeitpunkt, der Ihnen richtig erscheint.
- Für den Fall, dass Sie ein zugelassenes Fahrzeug gekauft und übernommen haben, ist das Fahrzeug unverzüglich abzumelden oder auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin anzumelden.
- Unverzüglich, falls Sie von der zuständigen Stelle dazu aufgefordert wurden.
- Andernfalls zu dem Zeitpunkt, der Ihnen richtig erscheint.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Die Außerbetriebsetzung erfolgt generell zum Zeitpunkt Ihres Antrages.
Die Außerbetriebsetzung erfolgt generell zum Zeitpunkt Ihres Antrages.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle beträgt
- 16,80 €, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes
Die Gebühr für eine internetbasierte Außerbetriebsetzung beträgt
- 2,10 €
Bei Vorlage eines Anhängerverzeichnisses oder Verschrottungsnachweises erhöhen sich die Gebühren.
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle beträgt
- 16,80 €, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes
Die Gebühr für eine internetbasierte Außerbetriebsetzung beträgt
- 2,10 €
Bei Vorlage eines Anhängerverzeichnisses oder Verschrottungsnachweises erhöhen sich die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung
Metainformation
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