Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney

    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet.

    Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie die Auskunftssperre in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung beantragen.

    Sie haben die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei

    • Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
    • Auskünften an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
    • Auskünften zu Alters- und Ehejubiläen.

    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet.

    Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie die Auskunftssperre in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung beantragen.

    Sie haben die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei

    • Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
    • Auskünften an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
    • Auskünften zu Alters- und Ehejubiläen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Norderney - Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Kurplatz 3

    26548 Norderney

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Webservice, Stadt Norderney)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, Stadt Norderney)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)