Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Auskunftssperre Einrichtung

    Allgemeine Informationen

    Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister

    Bei der Auskunftssperre werden personbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Rahmen
    Für die Einrichtung müssen Sie einen schriftlichen Antrag im Einwohnermeldeamt stellen und die Gefahr für Leib und Leben durch Vorlagen von geeigneten Unterlagen belegen können.

    Rechtliche Grundlage
    Melderechtsrahmengesetz und das Niedersächsische Meldegesetz

    Mitzubringen
    Unterlagen zum Beweis, dass eine Gefahr besteht (z.B. Gerichtsurteil und Polizeibericht)

    Gebühren
    keine



    Allgemeine Informationen

    Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister

    Bei der Auskunftssperre werden personbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Rahmen
    Für die Einrichtung müssen Sie einen schriftlichen Antrag im Einwohnermeldeamt stellen und die Gefahr für Leib und Leben durch Vorlagen von geeigneten Unterlagen belegen können.

    Rechtliche Grundlage
    Melderechtsrahmengesetz und das Niedersächsische Meldegesetz

    Mitzubringen
    Unterlagen zum Beweis, dass eine Gefahr besteht (z.B. Gerichtsurteil und Polizeibericht)

    Gebühren
    keine



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    GB II Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 657-0

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Auskunftssperre Einrichtung

    keine

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024