Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Winsen (Luhe): Auskunftssperre Einrichtung
Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister
Bei der Auskunftssperre werden personbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Rahmen
Für die Einrichtung müssen Sie einen schriftlichen Antrag im Einwohnermeldeamt stellen und die Gefahr für Leib und Leben durch Vorlagen von geeigneten Unterlagen belegen können.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz und das Niedersächsische Meldegesetz
Mitzubringen
Unterlagen zum Beweis, dass eine Gefahr besteht (z.B. Gerichtsurteil und Polizeibericht)
Gebühren
keine
Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister
Bei der Auskunftssperre werden personbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Rahmen
Für die Einrichtung müssen Sie einen schriftlichen Antrag im Einwohnermeldeamt stellen und die Gefahr für Leib und Leben durch Vorlagen von geeigneten Unterlagen belegen können.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz und das Niedersächsische Meldegesetz
Mitzubringen
Unterlagen zum Beweis, dass eine Gefahr besteht (z.B. Gerichtsurteil und Polizeibericht)
Gebühren
keine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
GB II Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 657-0
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Winsen (Luhe): Auskunftssperre Einrichtung
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre