Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-0
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Telefon Festnetz: 05069 800-46
Fax: 05069 800-91
Kontaktperson
Frau Andrea Murken
Besucheranschrift
E-Mail: andrea.murken@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Fax: 05069 800-91
Frau Paulina Palupsky
Frau Ines Przybilla
Besucheranschrift
E-Mail: ines.przybilla@nordstemmen.de
Fax: 05069 800-91
Telefon Festnetz: 05069 800-46
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis