Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Staufenberg: Meldebescheinigung (Lebensbescheinigung)
Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten.
Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten.
Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05543 30133
Telefon Festnetz: 05543 30134
Telefon Festnetz: 05543 30135
Fax: 05543 301-39
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Staufenberg: Meldebescheinigung (Lebensbescheinigung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis