Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Online-Dienst
Termin im Bürgerservice
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Das Einwohnermeldeamt ist für Sie zuständig.
Das Einwohnermeldeamt ist für Sie zuständig.
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden. - Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
- betreuten Personen:
-
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
- betreuten Personen:
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- die Meldebescheinigung wird benötigt von allen, die nur einen Reisepass besitzen oder keinen deutschen Personalausweis vorlegen können oder deren Personalausweis abgelaufen ist
- Verheiratete können alle Familienangehörigen anmelden, dann alle Personalausweise von allen sich anmeldenden Personen sowie wenn vorhanden die Reisepässe mitbringen
- Geburtsurkunden von Kindern sowie wenn
vorhanden Kinderausweise/Kinderreisepässe - Heiratsurkunde
-
Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden. - Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
- betreuten Personen:
-
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
- betreuten Personen:
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- die Meldebescheinigung wird benötigt von allen, die nur einen Reisepass besitzen oder keinen deutschen Personalausweis vorlegen können oder deren Personalausweis abgelaufen ist
- Verheiratete können alle Familienangehörigen anmelden, dann alle Personalausweise von allen sich anmeldenden Personen sowie wenn vorhanden die Reisepässe mitbringen
- Geburtsurkunden von Kindern sowie wenn
vorhanden Kinderausweise/Kinderreisepässe - Heiratsurkunde
-
Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Melderechtsrahmengesetz, Niedersächsisches Meldegesetz.
Melderechtsrahmengesetz, Niedersächsisches Meldegesetz.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Bei der Trennung von Erziehungsberechtigten eines Kindes / mehrerer Kinder muss folgendes beachtet werden:
Sollte es sich bei der Anmeldung um den ersten Wohnsitz nach einer Trennung der Erziehungsberechtigten handeln, muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, bei welchem das Kind / die Kinder nicht verbleibt / verbleiben. Diese Regelung gilt für eine Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Umzug Kind Sorgerecht".
Bei der Trennung von Erziehungsberechtigten eines Kindes / mehrerer Kinder muss folgendes beachtet werden:
Sollte es sich bei der Anmeldung um den ersten Wohnsitz nach einer Trennung der Erziehungsberechtigten handeln, muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, bei welchem das Kind / die Kinder nicht verbleibt / verbleiben. Diese Regelung gilt für eine Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Umzug Kind Sorgerecht".
Weitere Informationen
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden