Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.



    Allgemeine Informationen

    Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.



    Online-Dienst

    Termin im Bürgerservice

    ID: L100040_458997469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Das Einwohnermeldeamt ist für Sie zuständig.

    Das Einwohnermeldeamt ist für Sie zuständig.

    Ansprechpartner

    II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
      In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:

        • aus dem Ausland zugezogenen Personen:

            • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

        • betreuten Personen:

            • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis

      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:

        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
        • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
        • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

      • die Meldebescheinigung wird benötigt von allen, die nur einen Reisepass besitzen oder keinen deutschen Personalausweis vorlegen können oder deren Personalausweis abgelaufen ist

      • Verheiratete können alle Familienangehörigen anmelden, dann alle Personalausweise von allen sich anmeldenden Personen sowie wenn vorhanden die Reisepässe mitbringen

      • Geburtsurkunden von Kindern sowie wenn
        vorhanden Kinderausweise/Kinderreisepässe

      • Heiratsurkunde

    Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original vorzulegen.

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
      In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:

        • aus dem Ausland zugezogenen Personen:

            • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

        • betreuten Personen:

            • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis

      • Personen, die nicht selbst erscheinen können:

        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
        • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
        • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

      • die Meldebescheinigung wird benötigt von allen, die nur einen Reisepass besitzen oder keinen deutschen Personalausweis vorlegen können oder deren Personalausweis abgelaufen ist

      • Verheiratete können alle Familienangehörigen anmelden, dann alle Personalausweise von allen sich anmeldenden Personen sowie wenn vorhanden die Reisepässe mitbringen

      • Geburtsurkunden von Kindern sowie wenn
        vorhanden Kinderausweise/Kinderreisepässe

      • Heiratsurkunde

    Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Melderechtsrahmengesetz, Niedersächsisches Meldegesetz.

    Melderechtsrahmengesetz, Niedersächsisches Meldegesetz.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Bei der Trennung von Erziehungsberechtigten eines Kindes / mehrerer Kinder muss folgendes beachtet werden:

    Sollte es sich bei der Anmeldung um den ersten Wohnsitz nach einer Trennung der Erziehungsberechtigten handeln, muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, bei welchem das Kind / die Kinder nicht verbleibt / verbleiben. Diese Regelung gilt für eine Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Bitte nutzen Sie das Dokument "Umzug Kind Sorgerecht".

    Bei der Trennung von Erziehungsberechtigten eines Kindes / mehrerer Kinder muss folgendes beachtet werden:

    Sollte es sich bei der Anmeldung um den ersten Wohnsitz nach einer Trennung der Erziehungsberechtigten handeln, muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, bei welchem das Kind / die Kinder nicht verbleibt / verbleiben. Diese Regelung gilt für eine Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Bitte nutzen Sie das Dokument "Umzug Kind Sorgerecht".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)