Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Wunstorf: Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

    Allgemeine Informationen

    Wer mit seinem Grundstück an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist, muss hierfür Abwassergebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch Gebäude sowie durch Hof- und Wegeflächen versiegelt und an den Kanal angeschlossen ist.

    Die Gebührenpflicht gilt auch dann, wenn die Ableitung des Niederschlagswassers nicht über einen unterirdischen Kanal, sondern über ein anderes öffentliches System erfolgt. Dies können z. B. Straßen begleitende Rinnen und Mulden sein, über die das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken oder in eine dafür angelegte Versickerungsfläche geleitet wird.

    Die Veranlagung erfolgt in Einheiten zu jeweils 100 m². Für jedes angeschlossene Grundstück werden mindestens 100 m² zurunde gelegt. Die über 100 m² hinausgehende Entwässerungsfläche wird jeweils bis zu 49 m² auf volle

    100 m² abgerundet, darüber hinaus auf volle 100 m² aufgerundet.

    Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Baumaßnahmen versendet die Stadt entsprechende Fragebogen, auf denen die angeschlossenen Flächen vom Grundstückseigentümer angegeben werden müssen. Der Eigentümer ist verpflichtet, der Stadt mitzuteilen, wenn sich die Flächen verändern.

    Wer mit seinem Grundstück an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist, muss hierfür Abwassergebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch Gebäude sowie durch Hof- und Wegeflächen versiegelt und an den Kanal angeschlossen ist.

    Die Gebührenpflicht gilt auch dann, wenn die Ableitung des Niederschlagswassers nicht über einen unterirdischen Kanal, sondern über ein anderes öffentliches System erfolgt. Dies können z. B. Straßen begleitende Rinnen und Mulden sein, über die das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken oder in eine dafür angelegte Versickerungsfläche geleitet wird.

    Die Veranlagung erfolgt in Einheiten zu jeweils 100 m². Für jedes angeschlossene Grundstück werden mindestens 100 m² zurunde gelegt. Die über 100 m² hinausgehende Entwässerungsfläche wird jeweils bis zu 49 m² auf volle

    100 m² abgerundet, darüber hinaus auf volle 100 m² aufgerundet.

    Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Baumaßnahmen versendet die Stadt entsprechende Fragebogen, auf denen die angeschlossenen Flächen vom Grundstückseigentümer angegeben werden müssen. Der Eigentümer ist verpflichtet, der Stadt mitzuteilen, wenn sich die Flächen verändern.



    Allgemeine Informationen

    Wer mit seinem Grundstück an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist, muss hierfür Abwassergebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch Gebäude sowie durch Hof- und Wegeflächen versiegelt und an den Kanal angeschlossen ist.

    Die Gebührenpflicht gilt auch dann, wenn die Ableitung des Niederschlagswassers nicht über einen unterirdischen Kanal, sondern über ein anderes öffentliches System erfolgt. Dies können z. B. Straßen begleitende Rinnen und Mulden sein, über die das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken oder in eine dafür angelegte Versickerungsfläche geleitet wird.

    Die Veranlagung erfolgt in Einheiten zu jeweils 100 m². Für jedes angeschlossene Grundstück werden mindestens 100 m² zurunde gelegt. Die über 100 m² hinausgehende Entwässerungsfläche wird jeweils bis zu 49 m² auf volle

    100 m² abgerundet, darüber hinaus auf volle 100 m² aufgerundet.

    Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Baumaßnahmen versendet die Stadt entsprechende Fragebogen, auf denen die angeschlossenen Flächen vom Grundstückseigentümer angegeben werden müssen. Der Eigentümer ist verpflichtet, der Stadt mitzuteilen, wenn sich die Flächen verändern.

    Wer mit seinem Grundstück an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist, muss hierfür Abwassergebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch Gebäude sowie durch Hof- und Wegeflächen versiegelt und an den Kanal angeschlossen ist.

    Die Gebührenpflicht gilt auch dann, wenn die Ableitung des Niederschlagswassers nicht über einen unterirdischen Kanal, sondern über ein anderes öffentliches System erfolgt. Dies können z. B. Straßen begleitende Rinnen und Mulden sein, über die das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken oder in eine dafür angelegte Versickerungsfläche geleitet wird.

    Die Veranlagung erfolgt in Einheiten zu jeweils 100 m². Für jedes angeschlossene Grundstück werden mindestens 100 m² zurunde gelegt. Die über 100 m² hinausgehende Entwässerungsfläche wird jeweils bis zu 49 m² auf volle

    100 m² abgerundet, darüber hinaus auf volle 100 m² aufgerundet.

    Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Baumaßnahmen versendet die Stadt entsprechende Fragebogen, auf denen die angeschlossenen Flächen vom Grundstückseigentümer angegeben werden müssen. Der Eigentümer ist verpflichtet, der Stadt mitzuteilen, wenn sich die Flächen verändern.



    Online-Dienst

    Niederschlagswassergebühren - Abfrage beantworten

    ID: L100040_488323947

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-1

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-348

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

    Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ab § 13

    Diese Satzung kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

    Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ab § 13

    Diese Satzung kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

    Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ab § 13

    Diese Satzung kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

    Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ab § 13

    Diese Satzung kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

    Die Flächen sind der Stadt innerhalb eines Monats nach Aufforderung mitzuteilen.

    Die Flächen sind der Stadt innerhalb eines Monats nach Aufforderung mitzuteilen.

    Die Flächen sind der Stadt innerhalb eines Monats nach Aufforderung mitzuteilen.

    Die Flächen sind der Stadt innerhalb eines Monats nach Aufforderung mitzuteilen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

    Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit jährlich 36,24 € je 100 m² Entwässerungsfläche. Das entspricht einer monatlichen Gebühr in Höhe von 3,02 €/100m².

    Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit jährlich 36,24 € je 100 m² Entwässerungsfläche. Das entspricht einer monatlichen Gebühr in Höhe von 3,02 €/100m².

    Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit jährlich 36,24 € je 100 m² Entwässerungsfläche. Das entspricht einer monatlichen Gebühr in Höhe von 3,02 €/100m².

    Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit jährlich 36,24 € je 100 m² Entwässerungsfläche. Das entspricht einer monatlichen Gebühr in Höhe von 3,02 €/100m².

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)