Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei:

    • Wegzug ins Ausland
    • Aufgabe einer Nebenwohnung, ohne eine neue Nebenwohnung anzumelden


    Allgemeine Informationen

    Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei:

    • Wegzug ins Ausland
    • Aufgabe einer Nebenwohnung, ohne eine neue Nebenwohnung anzumelden


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201

    Fax: 04131 1201-800

    E-Mail: info@bardowick.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Bardowick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung

    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten den Ausweis oder Reisepass der abzumeldenden Person sowie den eigenen Personalausweis).

    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten den Ausweis oder Reisepass der abzumeldenden Person sowie den eigenen Personalausweis).

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung

    Bei einem Wohnungswechsel haben Sie lediglich die neue Wohnung anzumelden. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Bei einem Wohnungswechsel haben Sie lediglich die neue Wohnung anzumelden. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung

    Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)