Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Nebenwohnung, ohne eine neue Nebenwohnung anzumelden
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Nebenwohnung, ohne eine neue Nebenwohnung anzumelden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten den Ausweis oder Reisepass der abzumeldenden Person sowie den eigenen Personalausweis).
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten den Ausweis oder Reisepass der abzumeldenden Person sowie den eigenen Personalausweis).
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung
Bei einem Wohnungswechsel haben Sie lediglich die neue Wohnung anzumelden. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Bei einem Wohnungswechsel haben Sie lediglich die neue Wohnung anzumelden. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung