Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Durch einen formlosen Antrag in Textform können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Niedersachsen kündigen.
Beschreibung
Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.
zuständige Stelle
Ingenieurkammer Niedersachsen
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Niedersachsen
erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer
Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. am 06.11.2024
Stichwörter
Ingenieurkammer Löschung