Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Durch einen formlosen Antrag in Textform können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Niedersachsen kündigen.

    Beschreibung

    Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    erforderliche Unterlagen

    Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

    Voraussetzungen

    Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer

    Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. am 06.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Ingenieurkammer Löschung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)