Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Sachkundeprüfung für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ablegen

    Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

    Beschreibung

    Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

    Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

    • die umfassende Sachkunde
    • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

    Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

    Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

    Zuständigkeit

    Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (GAA Göttingen) ist die zuständige Behörde für die Abnahme der Sachkundeprüfung und Anerkennung von Einrichtungen zur Durchführung von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). 

    Ansprechpartner

    Für Saterland wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen. Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“.

    Fristen

    Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

    Beim GAA Göttingen gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.       

    Bearbeitungsdauer

    Nach Erhalt der Anmeldung zur Sachkundeprüfung, wird ein Termin zur Abnahme der Sachkundeprüfung mit der GAA Göttingen vereinbart.

    Kosten

    - für 1 bis 10 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer 320 EURO

    - für jede weitere Teilnehmerin oder jeden weiteren Teilnehmer 20 EURO

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 16.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sachkundenachweis Chemikalien, Inverkehrbringen Chemikalien, Chemikalien-Verbotsverordnung, Gefahrstoffe, Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV, Sachkunde, Abgabe Chemikalien, ChemVerbotsV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)