Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen

    Sofern Sie Ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben und in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres in der DDR erworbenen Abschlusses erforderlich.

    Beschreibung

    Sie können die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehrbefähigung auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens beantragen.

    zuständige Stelle

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

    • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
    • Kurt-Schumacher-Str. 21
    • 38102 Braunschweig
    • Faxnr.: +49 531 484-3483
    • Servicestellennr: +49 531 484-3333
    • E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
    • Aufzug vorhanden: ja
    • rollstuhlgerecht: ja

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

    • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
    • Mailänder Str. 2
    • 30539 Hannover
    • Faxnr.: +49 511 106 99-2853
    • Servicestellennr.: +49 511 106-6000
    • E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
    • Aufzug vorhanden: ja
    • rollstuhlgerecht: ja

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
    • Auf der Hude 2
    • 21339 Lüneburg
    • Faxnr.: +49 4131 1545-2930
    • Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
    • E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
    • Aufzug vorhanden: ja
    • rollstuhlgereicht: ja

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

    • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
    • Mühleneschweg 8
    • 49090 Osnabrück
    • Faxnr.: +49 541 77046-8103
    • Servicestellennr.: +49 541 77046-444
    • E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
    • Aufzug vorhanden: ja
    • rollstuhlgerecht: ja

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

    • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
    • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
    • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,
    • weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

    Sofern Sie als Lehrkraft in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst eingestellt werden möchten, können Sie sich unter folgenden Internetseiten über die erforderlichen Unterlagen informieren:

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Lehrbefähigung in der ehemaligen DDR erworben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

    Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Befähigungsnachweis, Staatlich anerkannt, Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, Lehrbefähigung, akademische Abschlüsse, DDR-Abschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)