Sachbeschädigung anzeigen
Wenn Sie Kenntnis einer Sachbeschädigung erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Beschreibung
Notrufe/Notfälle: Die auf dieser Seite angebotenen Anzeige ist nicht für Notfälle geeignet. In dringenden Fällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 110.
Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Über die Online-Wache haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Es ist dann oftmals nicht nötig, eine Polizeidienststelle aufzusuchen oder strafbare Sachverhalte am Ort des Geschehens anzuzeigen.
Die Nutzung der Online-Wache ist nicht geeignet:
- wenn Sie bei allgemeinen Anzeigen anonym bleiben wollen (Ausnahme: Korruption und Wirtschaftskriminalität).
- bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten.
- wenn die Umstände es erfordern, den Sachverhalt am Tatort aufzunehmen, insb. wenn Spuren gesichert werden müssen (z.B. bei Einbruchsdiebstählen).
- bei Verkehrsunfällen, auch bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht").
- wenn Fahrzeugkennzeichen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.
- wenn Bankkarten, Kreditkarten, andere Bezahlkarten oder Ausweispapiere gestohlen und diese schnell gesperrt werden müssen. Betätigen Sie bitte in diesem Fall sofort den Sperr-Notruf +49 116 116.
- wenn sich der Tatort außerhalb von Niedersachsen befindet. In diesem Fall wird auf die Online-Wachen anderer Bundesländer verwiesen.
Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie grds. formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen, diese ist jedoch nicht anonym und nicht als Selbstanzeige möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an eine Polizeidienststelle.
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Sachbeschädigung aus.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
Online-Dienst
Online-Wache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Lokale Polizeidienststelle
Zuständigkeit
In Fällen, die eine direkte Kontaktaufnahme mit der Polizei erfordern, wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise/Beweise (Kaufbelege, Quittungen, Bilder oder Screenshots).
Für weitere erforderliche Unterlagen nimmt die zuständige Sachbearbeitung der Polizei im Anschluss an die digitale Anzeigenerstattung unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Maßnahmen sind abhängig von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auch in Bezug auf den möglichen strafbaren Sachverhalt.
Bei bestimmten Straftaten (z.B. Antragsdelikte, Privatklagedelikte) könnte über die Anzeigenerstattung hinaus außerdem die Stellung eines Strafantrages erforderlich sein. In diesem Fall nimmt die zuständige Sachbearbeitung der Polizei im Anschluss an die digitale Anzeigenerstattung unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.
Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung bei Sachbeschädigung können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.
Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Sollte der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin Rückfragen zum Sachverhalt haben, wird eigenständig zu Ihnen Kontakt hergestellt. Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten ist grds. ein Strafantrag zu stellen. Auch in diesem Fall wird die zuständige Sachbearbeitung Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Fristen
Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.
Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten sind die Strafantragsfristen von drei Monaten zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Anzeigeerstatter/-in auch Zeugin bzw. Zeuge in einem Strafverfahren sind und wahrheitsgemäße Angaben machen müssen. Falsche Angaben können strafbar sein. Insbesondere kommen hier folgende Delikte in Betracht:
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
- Begünstigung (§ 257 StGB) und
- Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Als Zeuge können Sie Angaben zur Sache verweigern, wenn es sich bei den Beschuldigten um nahe Angehörige handelt oder wenn Sie durch Ihre Angaben sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Näheres finden Sie im Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (§ 52 StPO) bzw. im Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person zu machen. Unrichtige Angaben zur eigenen Person stellen gem. § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet. Rufen Sie die Polizei in solchen Fällen bitte umgehend über den Notruf 110 oder die nächstgelegene Polizeidienststelle an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 13.12.2023
Stichwörter
Kriminalität, Vermutete Straftat, Strafanzeige, Täter, Anzeige, Verdacht, Tathergang, Sicherheit, Sachbeschädigung, Onlineanzeige, Geschädigte Person, Hinweis, Täterbeschreibung, Online-Anzeige, Polizei, Opfer, Delikt, Ermittlung, Anfangsverdacht, Onlinewache, Straftat